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Jahresbericht 2023 der Ombudsstelle der Stadt Zürich

Medienmitteilung

Pierre Heusser, der Ombudsmann der Stadt Zürich, präsentiert seinen Jahresbericht 2023. Schwerpunkt ist die Bedeutung der Menschenrechte in der Stadt. Auch die Fallbeispiele beschäftigen sich mit menschenrechtlichen Fragen.

23. Mai 2024

Im Jahr 2023 haben der Ombudsmann und sein Team insgesamt 1542 neue Fälle behandelt. Die Anzahl der neuen Geschäfte (grössere Fälle) hat um 5 % zugenommen (596, Vorjahr 569). Die Zahl der Anfragen (kleinere Fälle) ging leicht zurück (946, Vorjahr 967). Weiterhin hoch ist der Anteil an internen Personalfällen (41 %, Vorjahr 46 %). Es fanden deutlich mehr Kontakte mit den Ratsuchenden (5540, Vorjahr 5019) statt, aber auch mit der Verwaltung (2887, Vorjahr 2390). Die meisten Fälle betrafen wie in den Vorjahren das Sozialdepartement, das Sicherheitsdepartement, das Schul- und Sportdepartement und das Gesundheits- und Umweltdepartement.

Menschenrechte in der Stadt: Kann Zürich die erste Menschenrechtsstadt der Schweiz werden?

Wer glaubt, Menschenrechte seien nur ein Thema für internationale Gerichte oder UNO‑Konferenzen, nicht aber für eine gut funktionierende Stadt wie Zürich, verkennt den alles durchdringenden und universellen Charakter der Menschenrechte. Gerade in einer Stadt haben die Menschen viel direkten Kontakt mit staatlichen Behörden, weshalb es besonders wichtig ist, dass die grund- und menschenrechtlichen Standards eingehalten werden. Zusammen mit Dr. Klaus Starl, Direktor des Internationalen Zentrums zur Förderung der Menschenrechte in Gemeinden und Regionen, das unter Schirmherrschaft der UNESCO steht, zeigt der Ombudsmann am Beispiel von Graz, der ersten Menschenrechtsstadt Europas, dass die Stadt Zürich alles mitbringt, um die erste Menschenrechtsstadt der Schweiz zu werden.

Korrekte Aktenführung: Mehr als «nice to have»

«Wir können nicht mehr nachvollziehen, was damals gesagt oder vereinbart wurde. Die zuständige Person arbeitet nicht mehr in unserem Amt.» So oder ähnlich tönt es immer wieder, wenn die Ombudsstelle eine Beschwerde behandelt. Die Aktenführung wird teilweise mehr als notwendiges Übel wahrgenommen, denn als zentrales Element rechtsstaatlichen Handelns. Staatliche Behörden haben aber die verfassungsmässige Pflicht, ihre Akten so zu führen, dass ihr Verwaltungshandeln nachvollziehbar dokumentiert bleibt. Dabei profitiert im Alltag auch die Verwaltung selbst von einem sauber geführten Aktendossier.

Zehn Fallbeispiele und zehn Kurzbeispiele

Wie jedes Jahr präsentiert der Ombudsmann zehn Fallbeispiele etwas ausführlicher, die sich in der einen oder anderen Form mit Grund- und Menschenrechten beschäftigen. In zehn weiteren Kurzbeispielen wird aufgezeigt, mit welcher bunten Palette von Anliegen die Ombudsstelle zu tun hat.

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