Mandatsträgerinnen und Mandatsträger
Bei der Anordnung einer Kindes- oder Erwachsenenschutzmassnahme ernennt die KESB Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, bestimmt den Umfang ihrer Aufgaben und überwacht ihre Mandatsführung.
Als Mandatsträgerinnen und Mandatsträger kommen private Personen oder Mitarbeitende der Sozialen Dienste (Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände) in Betracht.