Ein Schweizer Pass sorgt für Zugehörigkeit. Nachdem Sie eingebürgert wurden, können Sie sich politisch engagieren und Ihr Stimm- und Wahlrecht nutzen. Sie können an Abstimmungen und Wahlen in der Gemeinde, im Kanton und in der Schweiz teilnehmen.
Einbürgerung von Ausländer*innen
Ausländer*innen können sich ordentlich oder erleichtert einbürgern lassen. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und welche Art der Einbürgerung für Sie in Frage kommt, finden Sie heraus mit dem Externer Link:Self-Check des Kantons Zürich.
Die ordentliche Einbürgerung und die erleichterte Einbürgerung unterscheiden sich in den Voraussetzungen und im Verfahren.
Die Schweiz erlaubt das Doppelbürgerrecht. Es gibt Staaten, die das Doppelbürgerrecht nicht erlauben. In diesem Fall müssen Sie sich zwischen dem Schweizer Bürgerrecht und dem ausländischen Bürgerrecht entscheiden. Informieren Sie sich bei der zuständigen Behörde Ihres Herkunftslandes.
Einbürgerung von Schweizer*innen
Schweizer*innen können sich in ihrer Wohngemeinde einbürgern lassen. Dadurch bekommen sie ein zusätzliches Gemeindebürgerrecht.
Wenn Sie seit mindestens zwei Jahren in der Stadt Zürich wohnen und alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie das Stadtbürgerrecht der Stadt Zürich erwerben. Dazu müssen Sie ein Gesuch einreichen.
Kontakt
Sie erreichen uns per Telefon zu den untenstehenden Zeiten. Die schriftliche Kontaktaufnahme ist via Kontaktformular möglich.
Wochentag | Telefonische Erreichbarkeit |
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Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag | 8.00–16.30 Uhr |
Mittwoch | 8.00–12.00 Uhr |
Sie haben Fragen zur Einbürgerung oder dem Stadtbürgerrecht? Vereinbaren Sie einen Termin für eine persönliche Beratung.