Die erleichterte Einbürgerung gilt für diese Personen:
- Ich bin mit einem*einer Schweizer*in seit mindestens 3 Jahren verheiratet. Mein*e Ehepartner*in war schon bei der Heirat Schweizer*in.
- Meine Mutter oder mein Vater wurde eingebürgert. Ich bin noch nicht 22 Jahre alt.
- Bei meiner Geburt war mindestens ein Elternteil bereits Schweizer*in.
- Ich bin noch nicht 18 Jahre alt. Ich bin staatenlos.
- Meine Eltern und meine Grosseltern haben schon in der Schweiz gelebt (Dritte Ausländergeneration).
Sie möchten ein Einbürgerungsgesuch einreichen. Dazu müssen Sie alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Sie haben keine relevanten Einträge im Strafregister und keine laufenden Strafverfahren.
- Sie sind finanziell unabhängig.
- Sie haben keine unbezahlten Betreibungen.
- Sie haben die definitiven Steuerrechnungen bezahlt.
Sie kennen und respektieren die Werte der Bundesverfassung. Zum Beispiel:
- Die Schweiz ist ein Rechtsstaat.
- Männer und Frauen haben die gleichen Rechte.
- Jede Person kann ihre Religion selber wählen.
- Jede Person darf ihre Meinung sagen.
Sie nehmen am sozialen und kulturellen Leben in der Schweiz teil. Sie besuchen zum Beispiel Feste, kulturelle Anlässe oder sind in einem Verein. Sie haben Kontakte zu Schweizer*innen.
Sie unterstützen Ihre Familie bei der Integration in der Schweiz. Zum Beispiel:
- beim Besuch von Sprachkursen
- in der Schule
- bei sozialen und kulturellen Aktivitäten
Sie haben genügend Kenntnisse in mindestens einer Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch):
- schriftlich A2
- mündlich B1
Sie haben Grundkenntnisse über die Geographie, Politik, Geschichte und Gesellschaft der Schweiz, des Kantons Zürich und des Zürcher Gemeindewesens.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist für die erleichterte Einbürgerung verantwortlich. Auf der Website vom SEM finden Sie eine Übersicht der Dokumente, die Sie ausfüllen und mit dem Gesuchsformular mitschicken müssen.
Die erleichterte Einbürgerung muss von der Stadt Zürich, vom Kanton Zürich und vom Bund bestätigt werden. Das Verfahren dauert ungefähr 2 Jahre. Es besteht aus folgenden Schritten:
Sie reichen Ihr Gesuch per Post beim SEM ein. Der Bund prüft, ob das Gesuch vollständig ist und Sie die formellen Voraussetzungen erfüllen. Danach leitet er das Gesuch dem Kanton Zürich weiter.
Das Gemeindeamt des Kantons Zürich prüft den strafrechtlichen Leumund. Zum Beispiel, ob es laufende Strafverfahren gibt oder Strafverurteilungen vorliegen. Zudem klärt der Kanton migrationsrechtliche Fragen ab. Dazu arbeitet er mit der Polizei zusammen.
Die Stadt Zürich führt im Auftrag des Kantons Zürich weitere Erhebungen durch. Sie prüft die Integration anhand eines Gesprächs. Dazu erstellt sie einen Erhebungsbericht.
Das Gemeindeamt des Kantons Zürich stellt den Erhebungsbericht fertig. Die Akten werden für den Einbürgerungsentscheid an den Bund geschickt.
Bei der erleichterten Einbürgerung ist das SEM für den Einbürgerungsentscheid zuständig. Es stützt seinen Entscheid auf den Erhebungsbericht und allfällige eigene Erhebungen.
Nach der abschliessenden Prüfung durch den Bund erhalten Sie das Schweizer Bürgerrecht.
Das SEM verlangt für die erleichterte Einbürgerung eine Gebühr.
Wenn Sie die Voraussetzung erfüllen und alle Dokumente besorgt haben, können Sie das Gesuchsformular kostenlos bei der Stadt Zürich via untenstehenden Kontaktformular bestellen. Wir schicken Ihnen das Formular per Post zu.
Anschliessend können Sie das vollständig ausgefüllte Gesuch und die benötigten Dokumente auf dem Postweg beim SEM einreichen.
Postanschrift
Staatssekretariat für Migration SEM
Quellenweg 6
3003 Bern-Wabern
Sie erreichen uns per Telefon zu den untenstehenden Zeiten. Die schriftliche Kontaktaufnahme ist via Kontaktformular möglich.