Über die Datenschutzstelle
Unabhängig und weisungsfrei
Der Datenschutzbeauftragte wird vom Gemeinderat (Parlament) für eine Amtsdauer von jeweils vier Jahren gewählt. Er ist unabhängig und weisungsfrei.
Eine Vielzahl von Aufgaben
Unsere Fachstelle hat eine Vielzahl von Aufgaben zu erfüllen. Diese werden ihr durch das kantonale und kommunale Recht übertragen. Die wichtigsten sind:
- Beratung und Unterstützung der Stadtverwaltung und der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Zürich
- Vermittlung bei Konflikten mit der Stadtverwaltung
- Aufsicht über die Stadtverwaltung
- Stellungnahmen an Gemeinde- und Stadtrat
- Aus- und Weiterbildung des städtischen Personals