Vorlage 2: Kommunaler Richtplan Verkehr
Abstimmung vom 28. November 2021, Vorlage 2
Abstimmungsresultat
Die Vorlage wurde mit 57,4 Prozent Ja-Stimmen angenommen.
Vorlage 2 im Überblick
Ausgangslage
Der aktuell gültige kommunale Richtplan Verkehr wurde Ende der 1990er-Jahre erarbeitet und 2004 in Kraft gesetzt. Seither haben sich die Stadt und somit deren Verkehrssituation verändert, und die Entwicklung schreitet fort. Leben aktuell rund 435 000 Bewohnerinnen und Bewohner in der Stadt Zürich, werden in 20 Jahren schon über 500 000 erwartet. Als Kernstadt einer ebenfalls wachsenden Grossagglomeration erwartet Zürich auch eine steigende grenzüberschreitende Mobilität, etwa durch Pendel- und Freizeitverkehr. Nach dem kantonalen und dem regionalen Richtplan wurde nun auch der kommunale Richtplan Verkehr an die neuen Herausforderungen angepasst. Dazu gehört insbesondere die Tatsache, dass mit mehr Einwohnerinnen und Einwohnern auch die Mobilitätsbedürfnisse wachsen. Die Revision des kommunalen Richtplans Verkehr erfolgte abgestimmt auf die erstmalige Erarbeitung des kommunalen Richtplans Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen (siehe Vorlage 1). Der revidierte kommunale Richtplan Verkehr wurde vom Gemeinderat nach eingehender Beratung stellenweise angepasst und festgesetzt. Gegen diesen Beschluss wurde das Parlamentsreferendum ergriffen.
Die Vorlage
Der vorliegende revidierte kommunale Richtplan Verkehr hat den Zweck, die Strassen und Parkierungsanlagen von kommunaler Bedeutung, Quartierbusstrecken, Anlagen für den Reisebusverkehr sowie die kommunalen Velo- und Fussverbindungen aufeinander abzustimmen und festzusetzen. Dabei stecken die kantonalen und regionalen Richtpläne zur Siedlungs- und Verkehrsplanung den Rahmen ab. Der kommunale Richtplan Verkehr ergänzt den regionalen Richtplan und bildet mit diesem die Grundlage für die städtische Verkehrsplanung. Anhand des kommunalen Richtplans Verkehr können Baulinien festgelegt werden, um Flächen für Bauten des Verkehrs zu sichern.
Der kommunale Richtplan Verkehr behandelt vor allem den Fuss- und Veloverkehr sowie die Parkierung. Die durch den Abbau von öffentlichen Parkplätzen gewonnenen Flächen werden zu Fussverkehrs-, Velo-, Grün- oder Aufenthaltsbereichen sowie Güterumschlagplätzen umgestaltet. Ein Netz von Fussverbindungen mit erhöhter Aufenthaltsqualität und aufgewerteten Fussgängerbereichen soll in den Quartieren das künftige Stadtbild prägen. Im kommunalen Richtplan Verkehr wird auch die Umsetzung der Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich» als Zielbild verankert. Dazu gehört die Schaffung von sogenannten Vorzugsrouten, das sind Velorouten, die die Stadt für Velofahrende auf verkehrsarmen Quartierstrassen vernetzen. Die Vorzugsrouten müssen anschliessend im regionalen Richtplan mittels Teilrevision festgesetzt werden. Der öffentliche Verkehr sowie der Autoverkehr hingegen sind in erster Linie im regionalen und kantonalen Richtplan geregelt.
Der kommunale Richtplan Verkehr ist für die Behörden verbindlich und entfaltet keine Rechtswirkung für Private.
Parlamentsreferendum
Der kommunale Richtplan Verkehr der Stadt Zürich wird von 115 Mitgliedern des Gemeinderats als derart wichtig erachtet, dass sie diesen Richtplan der Urnenabstimmung unterstellen möchten.
Minderheitsstandpunkte
Die FDP- und die SVP-Fraktion lehnen die Vorlage ab. Ihres Erachtens führt die grossflächige Einführung von Tempo 30 zu einer Verlangsamung und potenziellen Verteuerung des öffentlichen Verkehrs. Beide Fraktionen kritisieren den Abbau von Parkplätzen.
Abstimmungsfrage
Kommunaler Richtplan Verkehr der Stadt Zürich, Festsetzung
Empfehlung Stadtrat und Gemeinderat
Ja
Weitere kommunale Vorlagen vom 28. November 2021
- Vorlage 1 Siedlungsrichtplan
- Vorlage 3 Rahmenkredit Ausbau Fernwärme
- Vorlage 4 Wohnsiedlung Hardau I