Leistungen der Stadt bei vorzeitiger Pensionierung – Überbrückungszuschuss (UeZ)
Eine vorzeitige Pensionierung ist ab Alter 58 möglich. Bei einer vorzeitigen Pensionierung bezahlt die Pensionskasse Stadt Zürich zusätzlich zur Altersrente einen Überbrückungszuschuss.
Wichtige Informationen zum Überbrückungszuschuss, zu den Voraussetzungen, unter denen sich die Stadt beteiligt und zur Meldepflicht für anrechenbares, neues Einkommen finden Sie in den untenstehenden Merkblättern.
Für die Meldung von anrechenbarem neuem Einkommen verwenden Sie das Formular «Meldung von anrechenbarem Einkommen». Weitere Formulare im Zusammenhang mit der vorzeitigen Pensionierung sind im stadtinternen HR-Fachintranet und beim zuständigen Personaldienst erhältlich.