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Arbeit, Steuern und Versicherungen

In Zürich finden Sie gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen für den Berufseinstieg, die Karriereentwicklung oder die Gründung einer eigenen Firma. Der Sozialstandard ist hoch und wird durch moderate Steuerabgaben gestützt. Versicherungen sichern die wirtschaftliche Existenz.

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Arbeit

Arbeitsbewilligungen und Berufseinstieg

Ausländerinnen und Ausländer brauchen eine Arbeitsbewilligung, um in der Schweiz arbeiten zu können.

Eine Firma gründen

Die Wirtschaftsförderung der Stadt Zürich unterstützt Sie bei der Standortsuche und der Firmengründung.

Jobs bei der Stadt Zürich

Die städtischen Jobangebote finden Sie auf dem Stellenportal, ebenso die offenen Lehrstellen. Weitere Stelleninserate finden Sie in Zeitungen und auf zahlreichen Internet-Plattformen.

Erwerbslose

Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) klären die Berechtigung für den Bezug von Arbeitslosenentschädigung ab und sind zuständig für die Arbeitsvermittlung sowie für arbeitsmarktliche Massnahmen für Erwerbslose.

Sozialhilfe

Die öffentliche Sozialhilfe ist für Ihre Beratung und Existenzsicherung zuständig, sofern Sie nicht über genügend Einkommen aus Erwerbsarbeit oder Versicherungen verfügen.

Steuern

Das Steuersystem der Schweiz gliedert sich in die Bundessteuer sowie die Kantons- und Gemeindesteuer. Jede Person, die in der Schweiz wohnt, ist steuerpflichtig und muss jährlich eine Steuererklärung ausfüllen. Darin deklariert sie das erwirtschaftete Einkommen und ihr Vermögen. Die Steuerpflicht im Kanton und in der Stadt Zürich beginnt mit der Wohnsitznahme.

Wenn Sie aus einer schweizerischen Gemeinde zuziehen, beginnt die Steuerpflicht in der Stadt Zürich rückwirkend ab dem 1. Januar des Zuzugsjahres. 

Ausländische Arbeitnehmende in Zürich, die nicht über eine Niederlassungsbewilligung (Kategorie C) verfügen oder nicht mit einer Person mit Schweizer Staatsbürgerschaft oder Niederlassungsbewilligung verheiratet sind, sind quellensteuerpflichtig. Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen.

Versicherungen

Die Sozialversicherungen in der Schweiz sind obligatorisch und sichern die wirtschaftliche Existenz. Sie sind unterteilt in fünf Bereiche:

  • Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (AHV/IV)
  • Kranken- und Unfallversicherung
  • Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EO)
  • Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • Familienzulagen

Mit Ausnahme der Krankenversicherung werden die Beiträge an die einzelnen Sozialversicherungen direkt vom Lohn abgezogen. Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sehr empfehlenswert ist der Abschluss einer Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. 

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