Opferhilfe
Im Sinne des Opferhilfegesetzes (OHG) erhalten alle Personen Opferhilfe, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtig worden sind. Ist das Opfer zum Zeitpunkt der Anzeige unter 18 Jahren hat es Anrecht auf eine audiovisuelle Befragung.