Global Navigation

Fragen rund um den Wiederholungskurs

Einrücken, was nun? Was muss ich dabei haben?

Mitzubringen ist:

  • Dienstbüchlein
  • Weiteres Material gemäss Aufgebot
  • Witterung entsprechendes Zivilschutztenue und gutes Schuhwerk (oder wenn gefasst Zivilschutzstiefel).
  • Im Kurs kann je nach Tätigkeit und Witterung zusätzliche Bekleidung abgegeben werden.

Für Einsätze mit Übernachtungen erfolgen nähere Angaben auf dem Aufgebot.

Ich habe keine Lust einzurücken und bleibe fern. Hat dies Folgen für mich?

Dienstversäumnis

Nicht Einrückende werden von Amtes wegen gemäss Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz Art. 68 "Widerhandlungen gegen das Gesetz“ belangt.

Mit Gefängnis, Haft oder Busse wird bestraft, wer vorsätzlich:

a. Als schutzdienstpflichtige Person einem Aufgebot nicht Folge leistet, sich ohne Bewilligung aus dem Dienst entfernt, nach einer bewilligten Abwesenheit nicht mehr zurückkehrt, einen ihm erteilten Urlaub überschreitet oder sich auf andere Weise der Schutzdienstleistung entzieht.

b. Ausbildungsdienste oder Einsätze des Zivilschutzes stört oder Schutzdienstleistende behindert oder gefährdet;

c. Öffentlich dazu auffordert, Schutzdienstleistungen oder amtlich angeordnete Massnahmen zu verweigern.

Auf was muss ich bei einem Dienstverschiebungsgesuch achten?

Richtlinien Dienstverschiebungsgesuch

  • Schrifliches Gesuch spätestens 10 Tage vor Kursbeginn an die aufbietende Stelle einreichen (ZS-Verordnung Art. 9) .
  • Gesuch ist zu begründen und Dokumente sind beizulegen.
  • Anspruch auf Verschiebung besteht nicht.
  • Solange das Gesuch nicht schriflilch bewilligt ist, besteht die Einrückungspflicht weiter.  

Darf ich an einen Dienstanlass aus dringenden und wichtigen Gründen persönlicher Urlaub beantragen ?

Urlaubsgesuch

  • Schriftliches Gesuch bis spätestens 10 Tage vor dem Einrücken an die aufzubietende Stelle einreichen.
  • Gesuch ist zu begründen und Dokumente sind beizulegen.
  • Anspruch auf Urlaub besteht nicht.
  • Solange das Gesuch nicht schriflilch bewilligt ist, besteht kein Anspruch auf Urlaub.

Ich erkranke oder verunfalle vor dem Dienstanlass. Muss ich einrücken?

  • Reisefähige Angehörige des Zivilschutzes rücken in den entsprechenden Dienstanlass ein.
  • Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht einrücken kann, hat die aufzubietende Stelle unverzüglich zu orientieren. Dienstbüchlein und ein ärztliches Zeugnis ist in verschlossenen Umschlag zuzustellen.

Was tun bei Unfall oder Krankheit im Zivilschutz?

Logo: Militär- und Zivilschutzversicherung
Militär- und Zivilschutzversicherung

Anmeldung immer über den Arzt

Melden Sie jede Gesundheitsschädigung (Unfall / Krankheit) während des Zivilschutzdienstes immer der Anlassleitung und nach dem Dienst dem Zivilarzt. Der Zivilarzt hat Ihren Fall umgehend der Militärversicherung zu melden (Art.84 MVG).

Schadenmeldung ausfüllen

Unter Militärversicherung finden Sie die Formulare: Anmeldung MVG / Krankheit- und Unfallschein MVG / Apothekerschein, sowie Erläuterungen zur Anmeldung MVG. Füllen Sie im Ameldeformular die Felder 1-11 vollständig aus und geben Sie das Formular dem Zivilarzt.

Abrechnung mit Ärzten und Spitälern

Die MV zahlt die gesamten Kosten der Behandlung - gemäss dem vereinbarten Tarifvertrag - direkt den Leistungsbringenden (Ärzten, Spitäler usw.) Medikamente werden nach den Arzneimittel- oder Spezialitätenlisten gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) vergütet.
Weitere Informationen finden Sie unter Militärversicherung.

Ich möchte zusätzliche Dienstleistungen absolvieren

Wir führen permanent Zivilschutzanlässe zugunsten der Einwohnerschaft der Stadt Zürich durch. Ebenso unterstützen wir im Rahmen überörtlicher Hilfe bei Bedarf Gemeinden innerhalb der ganzen Schweiz. Für solche Anlässe benötigen wir die Mithilfe von Zivilschutzpflichtigen. Interessiert? 

Anmeldung zusätzliche Diensttage
Für das Leisten von zusätzlichen Diensttagen sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

  • Der Pflichtdienst in Ihrer Einteilung und Funktion ist zwingend
  • Die Voraussetzungen betreffend Einteilung und Funktion sind erfüllt
  • Das Einverständnis Ihrer Arbeitgeberin / Ihres Arbeitgebers liegt vor
  • Entschädigung, Verpflegung, Erwerbsersatz und Versicherung gemäss Art. 27 BZG
  • Dieser Einsatz ist durch den Chef Zivilschutz bewilligt (wird nach Eingang Ihrer Anmeldung geprüft)
—Der Pflichtdienst in Ihrer Einteilung und Funktion ist zwingend
—Die Voraussetzungen betreffend Einteilung und Funktion sind erfüllt
—Das Einverständnis Ihrer Arbeitgeberin / Ihres Arbeitgebers liegt vor
—Entschädigung, Verpflegung, Erwerbsersatz und Versicherung gemäss Art. 27 BZG
—Dieser Einsatz ist durch den Chef Zivilschutz bewilligt (wird nach Eingang Ihrer Anmeldung geprüft)
Anmeldung für zusätzliche Dienstleistungen

Um Spam-Nachrichten zu verhindern, beantworten Sie bitte die folgende Frage:

Welches ist die niedrigste Zahl:

4, 7 oder 8

Ihre Mitteilung wird mit diesem Formular verschlüsselt an die Stadtverwaltung Zürich übertragen.

Die Seite wird geladen, bitte warten

Weitere Informationen

Kontakt