Global Navigation

Auslandaufenthalt bis 12 Monate

Bei Landesabwesenheit von mehr als zwei Monaten (jedoch weniger als einem Jahr) haben sich Wehrpflichtige frühzeitig um Ihre ausserdienstlichen Pflichten zu bemühen (Aufrechterhaltung einer Postzustelladresse, frühzeitige Verschiebung allfälliger Dienstleistungen etc.).

Auskunft erteilt Ihnen:

  • Militärverantwortliche der Stadt Zürich (ehemalig Sektionschef), Telefon +41 44 411 24 11
  • Kreiskommando des Kantons Zürich, Kontrollwesen West, Telefon +41 43 268 62 68.  

Weitere Informationen