Baureklametafel
Verkehrsrechtliche Beurteilung
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Eine Baureklametafel informiert vor Ort über das Bauvorhaben und ist bewilligungspflichtig. Die Dienstabteilung Verkehr, Bereich Verkehrssicherheit, prüft Gesuche für Baureklametafeln auf die verkehrsrechtlichen Aspekte. Dabei wird insbesondere der Standort geprüft, der ausserhalb von Verzweigungen und nicht unmittelbar bei Ausfahrten liegen soll.
Beispiele
Umgesetzte Baureklametafeln in der Stadt Zürich:
Bewilligung Baureklametafel
Das Amt für Städtebau bearbeitet als verantwortliche Stelle Ihr Reklamegesuch für eine Baureklametafel in Zusammenarbeit mit der Dienstabteilung Verkehr, Bereich Verkehrssicherheit, und bei Bedarf mit weiteren städtischen Abteilungen.
Das Reklamegesuch können Sie online stellen oder aber auf dem Postweg zusammen mit dem Gesuchsformular einreichen. Wir bitten Sie, bei der Gesuchseingabe auf eine gute Qualität Ihrer Beilagen zu achten. Lesen Sie dazu unsere Hinweise.
Hinweis:
Wir empfehlen, eine Voranfrage zu stellen. Die Rückmeldung auf Ihre Voranfrage erhalten Sie elektronisch per Mitteilungstool/E-Mail.