Vgl. Vorschriften betr. die Freigabe des öffentlichen Grundes für die vorübergehende Benützung für Tiefbauarbeiten und Bauinstallationen vom 28.1.1987
Benützung des öffentlichen Grundes für Bauarbeiten und Bauinstallationen, voraussichtliche Dauer weniger als 10 Arbeitstage.