Zufahrtsbewilligung Müllerstrasse
Anwohnende sowie Geschäftsbetriebe in der Nachtfahrverbotszone sind bezugsberechtigt. Antragstellende müssen einen Bezug zur Sperrzone nachweisen. Ein schriftliches Gesuch muss bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr eingereicht werden.
Betroffenes Gebiet
Müllerstrasse, Abschnitt Kasernenstrasse bis Rebgasse
Das Nachtfahrverbot besteht von 22.00 bis 05.00 Uhr
Gebühren
CHF 30 pro Jahr und Bewilligung
Zufahrtsbewilligung beantragen
Abgabestellen
Weitere Informationen
Kontakt
Dienstabteilung Verkehr, Bewilligungsstelle
Mühlegasse 18/22
8001 ZürichTelefon +41 44 411 89 16
Fax +41 44 411 89 53