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Zufahrtsbewilligung Zähringer-/Häringstrasse

Bezugsberechtigt sind Anwohnende sowie Geschäftsbetriebe in der Nachtfahrverbotszone. Betroffenes Gebiet: Schöneggstrasse, Militärstrasse, Kanonengasse, Hohlstrasse.

Bezugsberechtigt sind Anwohnende sowie Geschäftsbetriebe in der Nachtfahrverbotszone. Antragstellende müssen einen Bezug zur Sperrzone nachweisen. Ein schriftliches Gesuch muss bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr eingereicht werden.


 


Betroffenes Gebiet
Zähringerstrasse, Häringstrasse.

Das Nachtfahrverbot besteht von 22.00 bis 05.00 Uhr.

Gebühren
CHF 30.-

Bemerkungen

Personen, die bereits im Besitz einer C1-Spezialbewilligung (Zufahrtsbewilligung in die Fussgängerzone) sind, benötigen keine zusätzliche Zufahrtsbewilligung und haben unbeschränkt Zufahrt in die Nachtfahrverbotszone.

Für Ausnahmefahrten zwecks Güterumschlags oder Ein- und Aussteigenlassen von Personen, die keine Zufahrtsbewilligung haben, kann bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr eine Tagesbewilligung zum Preis von CHF 10. – bezogen werden.

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