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Zufahrtsbewilligung Langstrasse Zone West / Ost

Bezugsberechtigt sind Anwohnende sowie Geschäftsbetriebe in der Nachtfahrverbotszone. Betroffenes Gebiet: Schöneggstrasse, Militärstrasse, Kanonengasse, Hohlstrasse.

Bezugsberechtigt sind Anwohnende sowie Geschäftsbetriebe in der Nachtfahrverbotszone. Antragstellende müssen einen Bezug zur Sperrzone nachweisen. Ein schriftliches Gesuch muss bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr eingereicht werden.


Auf der Bewilligung dürfen maximal 6 Kontrollschild-Nummern aufgeführt werden.

Betroffenes Gebiet
Innerhalb Schöneggstrasse, Militärstrasse, Kanonengasse, Hohlstrasse, Feldstrasse.

Das Nachtfahrverbot besteht von 22.00 bis 5.30 Uhr.

Gebühren
CHF 30.- pro Kalenderahr
 

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