Zufahrtsbewilligung Langstrasse Zone West / Ost
Bezugsberechtigt sind Anwohnende sowie Geschäftsbetriebe in der Nachtfahrverbotszone. Antragstellende müssen einen Bezug zur Sperrzone nachweisen. Ein schriftliches Gesuch muss bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr eingereicht werden.
Auf der Bewilligung dürfen maximal 6 Kontrollschild-Nummern aufgeführt werden.
Betroffenes Gebiet
Innerhalb Schöneggstrasse, Militärstrasse, Kanonengasse, Hohlstrasse, Feldstrasse.
Das Nachtfahrverbot besteht von 22.00 bis 5.30 Uhr.
Gebühren
CHF 30.- pro Kalenderahr
Bemerkungen
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Abgabestellen
Weitere Informationen
Kontakt
Dienstabteilung Verkehr, Bewilligungsstelle
Mühlegasse 18/22
8001 ZürichTelefon +41 44 411 89 16
Fax +41 44 411 89 53