Global Navigation

Zufahrtsbewilligung Nachtfahrverbotszone «Zollstrasse» ab 1. Juni 2022

stadt-zuerich.ch/nachtfahrverbot-zollstrasse
Bezugsberechtigt sind Anwohnende sowie Geschäftsbetriebe in der Nachtfahrverbotszone. Betroffenes Gebiet: Müllerstrasse, Abschnitt Kasernenstrasse bis Rebgasse

Bezugsberechtigt sind Anwohnende, Gewerbetreibende und ähnlich Betroffene sowie Mieter*innen von Parkplätzen in der Nachtfahrverbotszone. Antragstellende müssen einen Bezug zur Sperrzone nachweisen. Ein schriftliches Gesuch muss bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr eingereicht werden.

Betroffenes Gebiet
Die Nachtverbotszone umfasst folgende Strassenzüge:

  • Ackerstrasse, Teilstück Limmat-/Zollstrasse
  • Fierzgasse
  • Hafnerstrasse, Teilstück Zoll-/Limmatstrasse
  • Heinrichstrasse, Teilstück Lang-/Ackerstrasse
  • Johannesgasse
  • Josefstrasse, Teilstück Lang-/Zollstrasse
  • Konradstrasse
  • Klingenstrasse
  • Marstallweg
  • Mattengasse
  • Neugasse, Teilstück Zoll-/Langstrasse
  • Radgasse
  • Reishauerstrasse
  • Zollstrasse

Das Nachtfahrverbot besteht von 22.00 bis 03.00 Uhr und wurde im Mai 2021 verfügt (vgl. amtliche Mitteilung vom 26. Mai 2021) und ist rechtskräftig.

Gebühren
CHF 30 pro Jahr und Bewilligung

Bemerkungen

Für Ausnahmefahrten zwecks Güterumschlags oder Ein- und Aussteigenlassen von Personen, die keine Zufahrtsbewilligung haben, kann bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr eine Tagesbewilligung zum Preis von 10 Franken bezogen werden.

Zufahrtsbewilligung beantragen

Weitere Informationen