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Zufahrtsbewilligung Links der Limmat

 Die Bewilligung berechtigt zur Zufahrt rund um die Uhr in die Fussgängerzone zum Güterumschlag, zum Ein- und Aussteigenlassen sowie zur Zufahrt zu privaten Garagen und Abstellplätzen.

Die Bewilligung berechtigt zur Zufahrt rund um die Uhr in die Fussgängerzone zum Güterumschlag, zum Ein- und Aussteigenlassen sowie zur Zufahrt zu privaten Garagen und Abstellplätzen. Bezugsberechtigt sind Anwohnende und Inhaber von Geschäftsbetrieben in der Zone sowie Inhabende von privaten Parkplätzen in der Zone. Auf der Bewilligung dürfen maximal 6 Kontrollschild-Nummern aufgeführt werden.

Die Bewilligung berechtigt nicht zum Parkieren.

Betroffenes Gebiet
Der räumliche Geltungsbereich beschränkt sich auf das Gebiet links der Limmat, begrenzt durch die Bahnhofstrasse (Teilstück Augustiner - bis Kuttelgasse), die Oetenbachgasse, die Limmat, den Münsterhof (inklusive), die Poststrasse, die Zeugwartgasse und die St. Peterstrasse.

Gebühren
CHF 30.- pro Kalenderjahr

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Plan

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