Zufahrtsbewilligung Nachtfahrverbotszone Innerer Kreis 5
Bezugsberechtigt sind Anwohnende, Mieter*innen von Parkplätzen sowie Geschäftsbetriebe in der Nachtfahrverbotszone. Antragstellende müssen einen Bezug zur Sperrzone nachweisen. Ein schriftliches Gesuch muss bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr eingereicht werden.
Betroffenes Gebiet
Innerer Kreis 5; Gebiet innerhalb des Perimeters Langstrasse, Limmatstrasse und SBB-Gleisanlage
Das Nachtfahrverbot besteht von 22.00 bis 03.00 Uhr.
Gebühren
CHF 30.-
Bemerkungen
Für Ausnahmefahrten zwecks Güterumschlags oder Ein- und Aussteigenlassen von Personen, die keine Zufahrtsbewilligung haben, kann bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr eine Tagesbewilligung zum Preis von CHF 10. – bezogen werden.