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Zufahrtsbewilligung Nachtfahrverbotszone Innerer Kreis 5

Zufahrtsbewilligung K1

Bezugsberechtigt sind Anwohnende, Mieter*innen von Parkplätzen sowie Geschäftsbetriebe in der Nachtfahrverbotszone. Antragstellende müssen einen Bezug zur Sperrzone nachweisen. Ein schriftliches Gesuch muss bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr eingereicht werden.

Betroffenes Gebiet

Innerer Kreis 5; Gebiet innerhalb des Perimeters Langstrasse, Limmatstrasse und SBB-Gleisanlage

Das Nachtfahrverbot besteht von 22.00 bis 03.00 Uhr.

Gebühren

CHF 30.-

Bemerkungen

Für Ausnahmefahrten zwecks Güterumschlags oder Ein- und Aussteigenlassen von Personen, die keine Zufahrtsbewilligung haben, kann bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr eine Tagesbewilligung zum Preis von CHF 10. – bezogen werden.

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