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Bewilligung für Ausnahmefahrten

Bezugsberechtigt sind Personen, die einen zwingenden Grund für das Befahren einer bestimmten, mit einem allgemeinen Fahrverbot signalisierten Strasse nachweisen können.

Bezugsberechtigt sind Personen, die einen zwingenden Grund für das Befahren einer bestimmten, mit einem allgemeinen Fahrverbot signalisierten Strasse nachweisen können.

Gebühren
CHF 30.- pro Jahr

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