Bewilligung für Ausnahmefahrten
![Bezugsberechtigt sind Personen, die einen zwingenden Grund für das Befahren einer bestimmten, mit einem allgemeinen Fahrverbot signalisierten Strasse nachweisen können. Bezugsberechtigt sind Personen, die einen zwingenden Grund für das Befahren einer bestimmten, mit einem allgemeinen Fahrverbot signalisierten Strasse nachweisen können.](/content/pd/de/index/dav/parkkarten_bewilligungen/parkkarten_beziehen/spezialbewilligungen/ausnahmefahrten/_jcr_content/mainparsys/406_1220963847216/image.280.gif/1292020389230.gif)
Bezugsberechtigt sind Personen, die einen zwingenden Grund für das Befahren einer bestimmten, mit einem allgemeinen Fahrverbot signalisierten Strasse nachweisen können.
Gebühren
CHF 30.- pro Jahr
Bemerkungen
Zufahrtsbewilligung beantragen
Abgabestellen
Weitere Informationen
Kontakt
Dienstabteilung Verkehr, Bewilligungsstelle
Mühlegasse 18/22
8001 ZürichTelefon +41 44 411 89 16
Fax +41 44 411 89 53