Bewilligung für Ausnahmefahrten
Bezugsberechtigt sind Personen, die einen zwingenden Grund für das Befahren einer bestimmten, mit einem allgemeinen Fahrverbot signalisierten Strasse nachweisen können.
Gebühren
CHF 30.- pro Jahr
Bemerkungen
Zufahrtsbewilligung beantragen
Abgabestellen
Weitere Informationen
Kontakt
Dienstabteilung Verkehr, Bewilligungsstelle
Mühlegasse 18/22
8001 ZürichTelefon +41 44 411 89 16
Fax +41 44 411 89 53