10 weitere Strassenabschnitte mit Tempo 30
Inzwischen sind 27 Umsignalisationen erfolgt
Im Rahmen der laufenden Strassenlärmsanierung nimmt die Dienstabteilung Verkehr Geschwindigkeitsreduktionen von 50 km/h auf 30 km/h vor. Per 30. September 2017 ist die schrittweise Umsetzung bei 27 Strassenabschnitten auf kommunalen Strassen vollzogen. Die Massnahme ist Teil des Programms «Stadtverkehr 2025».
Die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h ist ein Schritt zur Lärmsanierung gemäss Lärmschutzverordnung. Die Umsignalisationen sind möglich, da das Bundesgericht in einem Zwischenentscheid den noch hängigen Rechtsmitteln gegen die Herabsetzung der Geschwindigkeit keine aufschiebende Wirkung gewährt hat. Die endgültigen Entscheide des Bundesgerichts sind noch ausstehend.
Nachdem in einem ersten Schritt auf 17 kommunalen Strassen die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit erfolgt ist (vergleiche Medienmitteilung vom 18. Juli 2017), konnte in der Zwischenzeit auf zehn weiteren Abschnitten diese Massnahme umgesetzt werden. Konkret betrifft das folgende Strassen oder Strassenabschnitte:
Kreis 2
- Kalchbühlstrasse
- Widmerstrasse, Teilstück Albis- bis Kalchbühlstrasse
Kreis 6
- Nordstrasse, zwischen Stampfenbach- und Kornhausstrasse
Kreis 7
- Hegibachstrasse, zwischen Hegibach- und Klusplatz
Kreis 8
- Hornbachstrasse, zwischen Seefeld- und Bellerivestrasse
Kreis 9
- Flurstrasse, zwischen Freilager- und Rautistrasse
- Freihofstrasse
- Freilagerstrasse
Kreis 11
- Köschenrütistrasse, zwischen Birchstrasse und Katzenbach
- Zehntenhausstrasse
Zudem wurden die Tempo-30-Zonen «Studacker» und «Kalchbühl» zusammengelegt und um die Kalchbühlstrasse und die Widmerstrasse (Teilstück Albis- bis Kalchbühlstrasse) ergänzt.
Der Verkehr verursacht auf 230 Strassenkilometer auf dem Gebiet der Stadt Zürich Lärm, der über dem Immissionsgrenzwert liegt. Betroffen ist mehr als ein Drittel der Wohnbevölkerung. Die Lärmschutzverordnung verlangt, dass diese Strassen lärmmässig zu sanieren sind. Dafür ist die Stadt Zürich verantwortlich. Die Lärmschutzverordnung gibt vor, dass in erster Priorität Massnahmen an der Quelle – zum Beispiel Temporeduktionen – umzusetzen sind.
Zürich, 29. September 2017