Auf 17 Strecken gilt neu die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Weniger Strassenlärm durch Geschwindigkeitsreduktionen
Im Rahmen der laufenden Strassenlärmsanierung nimmt die Dienstabteilung Verkehr Temporeduktionen von 50 km/h auf 30 km/h vor. Ab 24. Juli 2017 erfolgt schrittweise bei 17 Strecken auf kommunalen Strassen die Umsetzung. Die Massnahme ist Teil des Programms «Stadtverkehr 2025».
Die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h ist ein Schritt zur Lärmsanierung gemäss Lärmschutzverordnung. Die Umsignalisation ist möglich, da das Bundesgericht in einem Zwischenentscheid den noch hängigen Rechtsmitteln gegen die Herabsetzung der Geschwindigkeit keine aufschiebende Wirkung gewährt hat. Die endgültigen Entscheide des Bundesgerichts sind noch ausstehend.
Auf diesen 17 kommunalen Strassen erfolgt ab 24. Juli 2017 die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf neu 30 km/h:
Kreis 1
- Auf der Mauer
- Bahnhofquai (Nebenfahrbahn), zwischen Bahnhofbrücke und Beatenplatz
- Beatengasse
- Beatenplatz
- Bleicherweg, zwischen dem Paradeplatz und der Talstrasse
- Hirschengraben, zwischen Künstlergasse und der Strasse Auf der Mauer
- Künstlergasse
- Löwenstrasse, zwischen der Sihlporte und dem Löwenplatz
- Waisenhausstrasse
- Werdmühleplatz, zwischen Werdmühle- und Uraniastrasse
- Werdmühlestrasse, zwischen Werdmühle- und Beatenplatz
Kreis 2
- Bleicherweg, zwischen der Talstrasse und der Stockerstrasse
Kreis 3
- Binzstrasse
- Grubenstrasse
- Haldenstrasse, zwischen Uetlibergstrasse und Binzstrasse
- Räffelstrasse
- Zypressenstrasse, zwischen Badener- und Aemtlerstrasse
In einer zweiten Etappe wird ab etwa Mitte September 2017 die Höchstgeschwindigkeit auf weiteren neun Strecken reduziert. Zudem werden die Tempo-30-Zonen «Studacker» und «Kalchbühl» zusammengelegt und um die Kalchbühlstrasse und die Widmerstrasse (Teilstück Albis- bis Kalchbühlstrasse) ergänzt.
Der Verkehr verursacht auf 230 Strassenkilometer auf dem Gebiet der Stadt Zürich Lärm, der über dem Immissionsgrenzwert liegt. Betroffen ist mehr als ein Drittel der Wohnbevölkerung. Die Lärmschutzverordnung verlangt, dass diese Strassen lärmmässig zu sanieren sind. Dafür ist die Stadt Zürich verantwortlich. Die Lärmschutzverordnung gibt vor, dass in erster Priorität Massnahmen an der Quelle – zum Beispiel Tempo- oder Verkehrsreduktionen – umzusetzen sind.
Zürich, 18. Juli 2017