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Partizipation

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Reden Sie mit – Ihre Möglichkeiten der Mitsprache

Möglichkeiten der Partizipation für Personen mit und ohne Schweizer Pass in der Stadt Zürich

In der Stadt Zürich gibt es viele Möglichkeiten, wie Sie sich an der Gestaltung und Entwicklung der Stadt beteiligen und wie Sie partizipieren können. Für ein gutes Zusammenleben ist es relevant, dass sich möglichst viele Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt engagieren. Unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Pass. Somit ist auch Ihre Beteiligung sehr erwünscht.

Die Stadt Zürich ist bestrebt, dass sich alle in der Stadt lebenden Personen in unterschiedlichen politischen Partizipationsprozessen einbringen können. Als politischer Partizipationsprozess wird die Mitwirkung und Einflussnahme sowie das zivilgesellschaftliche Engagement einer Person oder einer Gruppe auf die Entscheidungen der Politik verstanden. 

Politische Partizipationsprozesse

Bei den politischen Partizipationsprozessen geht es um die Mitwirkung und Einflussnahme sowie das zivilgesellschaftlich Engagement einer Person oder einer Gruppe auf die Entscheidungen der Politik. Hierbei kann unterschieden werden zwischen einer politischen Partizipation im engeren Sinne und einer politischen Partizipation im weiteren Sinne.
Die politische Partizipation im engeren Sinne beinhaltet das Recht, bei eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen. Das heisst, dass die Stimmberechtigten über Sachvorlagen abstimmen dürfen. Sie dürfen auch das Parlament und die Regierung wählen oder selbst gewählt werden. Die politische Partizipation im engeren Sinne beinhaltet ebenfalls das Recht, eine Initiative oder ein Referendum zu ergreifen. Im Kanton Zürich haben nur volljährige und urteilsfähige Schweizer Bürgerinnen und Bürger das Recht auf politische Partizipation im engeren Sinne.
Die politische Partizipation im weiteren Sinne beinhaltet die Einflussnahme auf die politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse, im Sinne der «Citoyenneté» (was gleichbedeutend ist wie die «aktive Bürgerschaft»). Sie beinhaltet insbesondere das Recht auf freie Meinungsäusserung sowie die Möglichkeit, über ein zivilgesellschaftliches Engagement Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen. Das Recht auf politische Partizipation im weiteren Sinne ist in den Grundrechten der Schweizer Bundesverfassung (BV) verankert. Es gilt für die gesamte Bevölkerung, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Pass.

Politische Partizipationsprozesse
Politische Rechte
Stimmrecht
Abstimmungen und Wahlen
Grundrechte
Citoyenneté
 

Stimm- und Wahlrecht

Das Stimm- und Wahlrecht (Art. 136 der BV) ist ein politisches Recht, das im Kanton Zürich ans Schweizer Bürgerrecht (Art. 37 der BV) gekoppelt ist. Nebst der Schweizer Staatsbürgerschaft bedarf es der Volljährigkeit und der Urteilsfähigkeit.
Gemäss Bundesverfassung dürfen die Kantone entscheiden, ob sie den Ausländerinnen und Ausländern das Stimm- und Wahlrecht in kantonalen und/oder kommunalen Angelegenheiten erteilen. Im Kanton Zürich wurde die Erteilung des Ausländerinnen- und Ausländerstimmrechts letztmals 2013 an einer Volksabstimmung abgelehnt.

Stimmrecht
Politische Rechte
Bürgerrecht
Urteilsfähigkeit
Ausländerstimmrecht

Einbürgerung

Für die Erlangung der Schweizer Staatsbürgerschaft kommen je nach persönlicher Ausgangslage unterschiedliche Verfahren zur Anwendung. Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern, Kinder eines schweizerischen Elternteils oder staatenlose Kinder werden nach erleichterten Verfahren eingebürgert. Für alle Andern gilt bei der Einbürgerung das ordentliche Verfahren. Über die Voraussetzungen zur Einbürgerung informiert die Abteilung Einbürgerungen der Stadtkanzlei Zürich.

Abt. Einbürgerungen

Eigeninitiative umsetzen

Über Engagement kann die Stadt Zürich mitgestaltet und mitentwickelt werden. Eigeninitiativen sind ein wichtiger Bestandteil der Zivilgesellschaft und Teil der politischen Partizipation, ganz im Sinne der «Citoyenneté». Die Stadt Zürich begrüsst insbesondere Eigeninitiativen und freiwilliges Engagement von Privatpersonen und Vereinen, welche zur Verbesserung des Wohnumfelds sowie des Zusammenlebens im Quartier beitragen. Verschiedene städtische Stellen (Büro für Sozialraum & Stadtleben, Kontaktstelle für Freiwilligenarbeit und die Integrationsförderung) wie auch die Zürcher Gemeinschaftszentren und die Offene Jugendarbeit Zürich (OJA), können die Bevölkerung bei der Umsetzung beraten.


Büro für Sozialraum & Stadtleben
Kontaktstelle für Freiwilligenarbeit
Kredite Integrationsprojekte
Zürcher Gemeinschaftszentren
OJA – Offene Jugendarbeit Zürich


Beispiele für umgesetzte Eigeninitiativen:
Frühlingsfest-Mosaik
Verein Röntgenareal

Mitwirkungsverfahren der Stadtverwaltung

Viele Ideen, Pläne und Konzepte der öffentlichen Hand entstehen heute im Dialog mit den Betroffenen. Dem Stadtrat von Zürich ist die Zusammenarbeit mit der Bevölkerung, Unternehmen und privaten Akteuren ein wichtiges Anliegen. Mitwirkungsverfahren (Partizipationsprozesse) sind deshalb Bestandteil der Verwaltungskultur der Stadt Zürich.

Innerhalb der Mitwirkungsverfahren können Sie die Zukunft Ihres Quartiers oder Ihres direkten Wohnumfelds mitgestalten und mitprägen. Die Mitwirkungsverfahren (zum Beispiel zur Ideensammlung für die Neugestaltung eines Platzes) werden in den Quartierzeitungen sowie im Internet auf den Seiten des Büro für Sozialraum & Stadtleben und der Quartiervereine (unter den jeweiligen Stadtkreisen und Quartieren) angekündigt.

Daneben bestehen für alle Planungs- und Bauvorhaben formelle, gesetzlich geregelte Mitwirkungsverfahren. Diese Vorhaben werden im Tagblatt der Stadt Zürich (Unter «Amtliches) ausgeschrieben. Je nach Projekt bestehen für Direktbetroffene Einspra-che- und Rekursmöglichkeiten gegen das Vorhaben.

Mitwirkungsprozesse
Tagblatt der Stadt Zürich
Quartierzeitungen
Büro für Sozialraum & Stadtleben
Quartiervereine der Stadt Zürich

Beispiele für umgesetzte Mitwirkungsverfahren:
Stadtteilwerkstatt ohne Grenzen
Aufwertung Zentrumsbereich Albisrieden
Neugestaltung Röschibachplatz
 

Elternmitwirkung

In der Stadt Zürich arbeiten die Schulen mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler zusammen. Interessierte Eltern können sich zur Elternmitwirkung in den Schulen im Elternrat oder im Elternforum engagieren. Dabei steht das Wohl der Kinder im Zentrum. Interessierte können sich direkt an die Schulen wenden. Zumeist wird an Elternabenden über die Mitwirkungsmöglichkeiten der Eltern an den Schulen informiert.

Elternmitwirkung in den Schulen 

Mitgliedschaft in einem Quartierverein

Quartiervereine engagieren sich für die Erhaltung und die Verbesserung der Lebensqualität in den Quartieren. Innerhalb der Quartiere sind sie wichtige Träger von Integration und Vernetzung. Ihre Anlässe dienen der Meinungsbildung und der Information der Quartierbevölkerung, ganz im Sinne der politischen Partizipation.
Die 25 Quartiervereine in der Stadt Zürich stehen im Dialog mit der Stadtverwaltung und vertreten überdies die Interessen des Quartiers gegenüber der Stadtverwaltung. Alle interessierten Personen können einem Quartiervereine beitreten. Über die aktive Mitgliedschaft in einem Quartierverein kommen Sie zu wichtigen Informationen und können zu den Anliegen des Quartiers mitreden.

Quartiervereine der Stadt Zürich 

Mitgliedschaft in einer politischen Partei

Parteien verbinden politisch interessierte Menschen mit ähnlichen Einstellungen und Werten. Sie sind zumeist pro Stadtkreis organisiert. Die hiesigen Parteien setzen sich mit verschiedenen politischen Sachfragen auseinander und vertreten die Anliegen ihrer Mitglieder im politischen Diskurs. Zu ihren Aufgaben gehört ebenfalls die Gewinnung und Unterstützung von Kandidatinnen und Kandidaten für öffentliche Ämter sowie die Teilnahme an Vernehmlassungsverfahren zu neuen Gesetzen.

Eine Mitgliedschaft in einer Partei ist auch für Personen ohne Schweizer Pass möglich. Über die aktive Mitgliedschaft in einer Partei können Sie Ihre Meinung in den politischen Diskurs einbringen. Die Mitgliedschaft kann direkt bei den Parteien beantragt werden.

Politische Parteien
Im Stadtparlament vertretene Parteien
Parteien in der Stadt Zürich

Petitionsrecht

Mit Ihren Anliegen können Sie sich direkt an die dafür zuständige Behörde wenden.

Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit der Einreichung einer Petition. Eine Petition ist eine schriftliche Bitte, Anregung, Beschwerde oder ein Gesuch an eine Behörde. Sie gilt als ein Grundrecht (Art. 33 der BV) für jede urteilsfähige Person. Mit diesem Recht kann die Bevölkerung ihre Interessen direkt an die dafür zuständige Behörde richten.

In der Stadt Zürich kann jede urteilsfähige Person eine Petition lancieren, hierfür Unterschriften sammeln und diese schriftlich an den Stadtrat bzw. an die dafür zuständige Behörde einreichen. Die zuständige Behörde muss die eingereichte Petition prüfen und innerhalb von sechs Monaten dazu Stellung nehmen.

Falls es sich bei Ihrem Anliegen, um einen Konflikt zwischen Ihnen und der Stadtverwaltung handelt, können Sie sich an die Ombudsstelle der Stadt Zürich wenden. Diese prüft Ihre Anliegen, informiert Sie über die geltenden Bestimmungen und sucht gegebenenfalls nach beiderseits befriedigenden Lösungen.

Petition
Eine Petition lancieren
Beispiel einer Petition:
«Zum Erhalt der Bäume an der Kornhausstrasse».

Auch gegenüber Privaten oder juristischen Personen sind Petitionen möglich. Im Gegensatz zu Petitionen an Behörden, müssen Private oder juristische Personen dazu keine Stellung nehmen.

Bei Problemen mit der Zürcher Stadtverwaltung:
Ombudsstelle der Stadt Zürich 

Mitgliedschaft in Vereinen, Gewerkschaften, Genossenschaften

Vereine, Gewerkschaften und Genossenschaften verbinden Menschen mit ähnli-chen Interessen. Sie leisten einen wertvollen Beitrag zur Integration und vertreten die Interessen ihrer Mitglieder. Aktives Engagement lohnt sich, sei dies durch Mithilfe an einem Anlass oder durch Übernahme einer Führungsfunktion.

Mit einer Mitgliedschaft in einer solchen Organisation erhält Ihr Interesse mehr Gewicht nach aussen. Die Mitgliedschaft kann direkt bei den einzelnen Vereinen, Gewerkschaften oder Genossenschaften beantragt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, selbst einen Verein zu gründen.
Vereine
Gewerkschaften
Genossenschaften
Migrantenorganisationen und religiöse Gemeinschaften

Informationen zur Vereinsgründung:
Vitamin B 

Treffen Migrantenorganisationen

Zumindest einmal pro Jahr lädt der Ausländerinnen- und Ausländerbeirat der Stadt Zürich zusammen mit der Integrationsförderung der Stadt Zürich Vertreterinnen und Vertreter von Migrantenorganisationen und religiösen Gemeinschaften zu einem Austauschtreffen ein. An diesem Treffen können integrationspolitische sowie spezifische Anliegen direkt bei den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Zürich vorgebracht werden.

Migrantenorganisationen und religiösen Gemeinschaften 

Ausländerinnen- und Ausländerbeirat

Seit 2005 besteht in der Stadt Zürich ein Ausländerinnen- und Ausländerbeirat. Dieses Gremium berät den Stadtrat. Er vermittelt dem Stadtrat die Anliegen und Bedürfnisse der ausländischen Wohnbevölkerung.
Der Stadtrat ernennt die Beirätinnen und Beiräte auf Vorschlag der Stadtpräsidentin oder des Stadtpräsidenten. Interessierte können sich an die Integrationsförderung der Stadt Zürich wenden. Sie müssen zum Zeitpunkt der Wahl in der Stadt Zürich wohnen und dürfen kein Schweizer Bürgerrecht haben.

Ausländerinnen- und Ausländerbeirat der Stadt Zürich
Integrationsförderung der Stadt Zürich 

Sprachliche Anforderungen

Welche sprachlichen Anforderungen gelten für die politische Partizipation?
Grundsätzlich haben alle das Recht mitzureden, unabhängig von ihren Sprachkenntnissen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Grundkenntnisse der deutschen Sprache für die politische Partizipation in der Stadt Zürich von Vorteil sind. Die Integrationsförderung der Stadt Zürich hilft bei der Suche nach einem passenden Deutschkurs.

Deutschkursberatung Stadt Zürich 

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