Treppen, Böschungen und Mauern
Mauern, Böschungen und Treppen überwinden Höhenunterschiede. Sie begrenzen und ordnen Räume und Nutzungszonen. Sie prägen den Raum und haben teilweise auch repräsentativen Charakter. Mauern und Böschungen vermitteln zwischen verschiedenen Lebensräumen. Sie haben eine ökologische Bedeutung und tragen zur Artenvielfalt bei.
Planen Sie vorzugsweise Böschungen und begrünen sie diese. Wo Topografie, Platzverhältnisse und/oder Gestaltung es erfordern, können Mauern gebaut werden. Halten Sie die Sichtweiten gemäss Verkehrssicherheitsverordnung frei.
Mauern sollen in Dimensionierung und Materialqualität zum Gebietscharakter und zum vorgefundenen Bestand passen. Sie werden in Naturstein, das heisst Granit oder Sandstein, oder Ortbeton gebaut, Mauerabdeckungen in Granit. In Ausnahmefällen dürfen Sie Steinkörbe verwenden. Glatte Oberflächen müssen mit einem Graffitischutz versehen werden.
Setzen Sie Elemente der Vertikalbegrünung ein und kombinieren Sie Kunstbauten entlang von Fusswegen mit Beschattungselementen.
Ab einer Höhe von 1.00 m benötigen Mauern und Treppen eine Absturzsicherung gemäss VSS-Norm 40 568. Stimmen Sie Geländer gestalterisch auf das Bauwerk ab. Auf der ersten und letzten Treppenstufe ist eine weisse Markierung für Sehbehinderte anzubringen.
Planungsgrundlagen
- Verkehrserschliessungsverordnung vom 17. April 2019 (VErV; LS 700.4)
- Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute VSS, insbesondere:
VSS-Norm 40 238 Fussgänger- und leichter Zweiradverkehr; Rampen, Treppen und Treppenwege
VSS-Norm 40 568 Passive Sicherheit im Strassenraum – Geländer - Standards Fussverkehr der Stadt Zürich, Tiefbauamt Stadt Zürich TAZ, 2021