Freistehende Lärmschutzwand
Freistehende Lärmschutzwände

- in Strassen mit offener Bebauung, min. ein Vollgeschoss schützen
- vom Gebäude losgelöste Mauer
- Verlauf auf Trottoirkante oder hinter Hecke im ganzen Strassenverlauf durchgängig oder möglichst
- einheitlich pro Strassenabschnitt gestalten
- Zugänge zu den Gebäuden können bei durchgängiger Gestaltung wie folgt ausgebildet werden: als Schleuse mit zweiter Lärmschutzwand nach hinten versetzt (A) oder als Eingangstor mit Winkelmauer (B)
- bei einer Höhe ≤1.40 m sind Sichtbezüge auf Augenhöhe noch möglich
- standortgerechte Vertikalbegrünung mit hoher Verdunstungsleistung in Abstimmung mit TAZ