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Zwischennutzungen schaffen Innovation und Freiräume

Medienmitteilung

Die Stadt Zürich unterstützt seit vielen Jahren verschiedene Formen der Zwischennutzungen. Mit der Verabschiedung von strategischen Grundsätzen setzt der Stadtrat einen Rahmen zur koordinierten Umsetzung von Zwischennutzungen in stadteigenen Liegenschaften.

23. November 2022

In der Stadt besteht eine grosse und wachsende Nachfrage nach günstigem Raum und Freiräumen. Mit der Abgabe von leer werdenden Räumen in stadteigenen Liegenschaften oder Arealflächen unterstützt die Stadt Zürich seit vielen Jahren verschiedene Formen von Zwischennutzungen; etwa auf Brachen (bei der Entwicklung grosser Areale), bei Gewerberäumen, für Kulturangebote oder in Wohnungen vor Instandsetzungen (etwa für Studierende). Für die Vergabe von Zwischennutzungen stehen für die Stadt Zürich in der Regel kulturelle, soziale, ökonomische und ökologische Zielsetzungen und die Berücksichtigung eines breiten Spektrums an unterschiedlichen Nutzungen im Vordergrund.

Mit den nun vom Stadtrat verabschiedeten «Strategischen Grundsätzen der Überlassung und Bewirtschaftung» setzt er einen Rahmen zur koordinierten Umsetzung von Zwischennutzungen in städtischen Liegenschaften. Damit erfüllt er auch eine Forderung des Gemeinderats (GR Nr. 2021/466). Gleichzeitig hat der Stadtrat beschlossen, die bestehende Praxis in einen Erlass zu überführen.

Besteht für städtische Liegenschaften oder Areale kein interner Bedarf, etwa für Schulraum oder die Verwaltung, bietet die Stadt Zürich möglichst jeden temporär zur Verfügung stehenden Raum für eine Zwischennutzung an. Damit schafft die Stadt Zürich neue Freiräume sowie Platz für Experimente, Innovation und Kreativität. Ebenso kann sie einen vorzeitigen Abriss oder Leerstand der Objekte vermeiden. Dadurch verlängert sich die Nutzungsdauer von Bestandesbauten, was mit den städtischen Klimazielen Netto-Null einhergeht.

Bedarfsgerechte und kostengünstige Vergabe der Räume und Flächen

Die Stadt berücksichtigt für Zwischennutzungen insbesondere Nutzende mit kulturellen, wirtschaftlichen oder soziokulturellen Aktivitäten. Das städtische Gremium «Günstiger Raum» stellt bei kurz- und mittelfristigen Zwischennutzungen eine effiziente, bedarfsgerechte und kostengünstige Vergabe der Räume sicher. Es setzt sich aus den nutzungsorientierten Dienstabteilungen Stadtentwicklung, Kultur und Soziale Dienste (SOD) sowie den Eigentümervertretungen Liegenschaften Stadt Zürich und Immobilien Stadt Zürich zusammen. Die Ausschreibung und Vergabe der Zwischennutzungen erfolgen koordiniert und nach vorab festgelegten Kriterien. Die SOD übernehmen mit der Raumbörse die Organisation und das Vertragsmanagement der Zwischennutzungen.

Die Stadt Zürich bietet Zwischennutzungen möglichst günstig an. Mit der Vergabe wird kein Geld verdient, gleichzeitig sollen aber die Nutzenden durch die Vermietung eines günstigen Raums nicht subventioniert werden. Die städtischen Zwischennutzungen werden daher zum Selbstkostenpreis zur Verfügung gestellt. Dieser setzt sich aus Herrichtungskosten, Kosten für Reparatur- und Unterhaltsarbeiten sowie Betriebskosten zusammen.

Die strategischen Grundsätze der Überlassung und Bewirtschaftung von Zwischennutzungen sind unter stadt-zuerich.ch/zwischennutzungen abrufbar.

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