Zwischennutzungen
Die Nachfrage nach günstigem Raum und Freiräumen in der Stadt ist gross und wächst. In leer werdenden Räumen und auf Brachen ermöglicht die Stadt Zürich temporäre Nutzungen, falls die Dauer des Leerstands dies zulässt.
Zwischennutzungen leisten einen wichtigen Beitrag zu einer lebenswerten Stadt. Zudem schafft die Stadt Zürich damit neue Freiräume sowie Platz für Experimente, Innovation, Kreativität und zahlbaren Wohnraum für Studierende. Ebenso kann die Stadt einen vorzeitigen Abriss oder Leerstand von Objekten vermeiden.
Vergabe
Für die Vergabe von Zwischennutzungen stehen in der Regel kulturelle, soziale, ökonomische und ökologische Zielsetzungen und die Berücksichtigung eines breiten Spektrums an unterschiedlichen Nutzungen im Vordergrund.
Die Stadt konzipiert Zwischennutzungen mit Blick auf Lage, planungs- und baurechtliche sowie räumliche Voraussetzungen und vorherigen Verwendungszweck.
Ausschreibung
Die Stadt schreibt Zwischennutzungen öffentlich aus. Die Vergabe erfolgt nach klaren, vorab definierten Kriterien, die objektbezogen und nach Nutzungsmöglichkeiten festgelegt werden.
Zentrale Kriterien
- Nutzungsdauer
- Nutzungsart (z. B. kulturell, gewerblich oder nicht-kommerziell)
- Nutzungshäufigkeit (die Räume müssen stark ausgelastet sein)
Kosten
Die Stadt Zürich bietet Zwischennutzungen möglichst günstig an. Mit der Vergabe verdient sie kein Geld. Gleichzeitig sollen aber die Nutzenden durch die Vermietung eines günstigen Raums nicht subventioniert werden. Daher stellt die Stadt die Zwischennutzungen zum Selbstkostenpreis zur Verfügung.
Der Selbstkostenpreis setzt sich aus Herrichtungskosten, Kosten für Reparatur- und Unterhaltsarbeiten sowie Betriebskosten zusammen. Weitere Aufwände, die der Stadtverwaltung im Zusammenhang mit Zwischennutzungen entstehen, werden den Endnutzenden nicht weiterverrechnet.
Beispiele
Die Stadt Zürich führt Zwischennutzungen auf Landreserven, auf Arealen und in unterschiedlichen Liegenschaften.
- Bebaute Areale wie Hafner-/Limmatstrasse, Laborbar, Sihlquai 244/252, Mühlackerstrasse, Zentralwäscherei.
- Unbebaute Areale, die Quartier- und Freiraumnutzungen oder temporären Wohnsiedlungen dienen, z. B. Guggach-Areal, Hardturm-Areal (Stadionbrache) und Lettenareal, FOGO.
- Wohnbauten und -siedlungen, z. B. Salzweg. Juwo und AOZ treten in diesen Fällen als Bewirtschaftende auf.
- Neu erworbene Liegenschaften, in denen städtische Nutzungen geplant sind, z. B. Airgate, Siemens-Areal, Eggbühlstrasse.
- Liegenschaften, die nicht mehr für Verwaltungszwecke benötigt werden, z. B. Alterszentrum Sonnenhof (Küsnacht), Alterszentrum Waldfrieden (Pfäffikon), ehemalige Suchtbehandlung Frankental.
- In Liegenschaften des Kantons Zürich, z. B. Sihlquai 125/131/133, Zeughaus 4, Polizeikaserne.
- In Liegenschaften und im Auftrag privater Eigentümer*innen, z. B. Allmendstrasse 91–95 (Manegg).
Kontakte
Gremium «Günstiger Raum»
Das städtische Gremium «Günstiger Raum» setzt sich aus den nutzungsorientierten Dienstabteilungen Stadtentwicklung, Kultur und Soziale Dienste (SOD) sowie den Eigentümervertretungen Liegenschaften Stadt Zürich und Immobilien Stadt Zürich zusammen.