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BZO-Revision: Stand des Rekursverfahrens

Medienmitteilung

Die Rekurse zur revidierten Bau- und Zonenordnung, der sogenannten BZO 2016, betreffen hauptsächlich Regelungen zu Kern-, Industrie- und Gewerbezonen sowie das Bundesinventar schützenswerter Ortsbilder (ISOS). Das Rechtsverfahren lässt eine Teilinkraftsetzung vorerst nicht zu.

23. November 2017

Insgesamt 32 Rekurse zur BZO-Revision sind beim Baurekursgericht eingegangen. Thematisch beanstandet der grösste Teil der Rekurrierenden die folgenden Aspekte: Die angeblich ungenügende Berücksichtigung des Bundesinventars schützenswerter Ortsbilder (ISOS), die Kernzonen sowie die Industrie- und Gewerbezonen.

Die meisten Rekurse thematisieren die bestehenden sowie die neu festgelegten Kernzonen. Dabei werden vor allem Änderungen kritisiert, die einzelne Grundstücke betreffen. Weiter wird die neue Regelung für die Industrie- und Gewerbezonen angefochten. Die BZO 2016 senkt in diesen Zonen die Ausnützungsziffer für Dienstleistungsgewerbe. Dies soll sicherstellen, dass für industriell-gewerbliche Nutzungen auch in Zukunft ausreichend bezahlbare Mietflächen vorhanden sind.

Der Rekurs des Zürcher Heimatschutzes stellt die BZO 2016 hinsichtlich Berücksichtigung des ISOS als einziger weitreichend in Frage. Die Stadt ist jedoch der Meinung, mit einer Erweiterung beziehungsweise Detaillierung der Kernzonen und einem sorgfältig geführten kommunalen Inventar den denkmalpflegerischen Aspekten und damit auch dem ISOS ausreichend Rechnung zu tragen.

Weiteres Vorgehen

Die letzte Stellungnahme des Hochbaudepartements zu den Rekursen wird am 6. Dezember dem Baurekursgericht zugestellt. Der Zeitpunkt der definitiven Inkraftsetzung – oder einer allfälligen Teilinkraftsetzung – hängt aber vom weiteren Verlauf des Rechtsmittelverfahrens und insbesondere vom Rekurs des Zürcher Heimatschutzes ab.

Aus BZO 14 wird BZO 2016

In der Vergangenheit wurde die Revision der BZO als «BZO 14» bezeichnet. Dabei handelt es sich um die im Jahr 2014 vom Stadtrat beschlossene und an den Gemeinderat überwiesene Vorlage. Der Gemeinderat beriet diese Vorlage in der vorberatenden Kommission und im Rat und nahm vereinzelt Änderungen vor. Diese vom Gemeinderat im November 2016 beschlossene Fassung der BZO-Revision wird heute als «BZO 2016» bezeichnet.

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