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Städtische Cannabispilotprojekte von BAG blockiert

Medienmitteilung

Mit der Ablehnung der Berner Cannabisstudie ist die Durchführung von Pilotprojekten auch in den Städten bzw. Kantonen Basel-Stadt, Biel, Genf, Luzern und Zürich ungewiss. Die beteiligten Städte werden gemeinsam mit der Universität Bern den enttäuschenden Entscheid des Bundesamts für Gesundheit (BAG) analysieren und das weitere Vorgehen besprechen.

14. November 2017

In Zusammenarbeit mit der interurbanen Arbeitsgruppe Cannabis hatte das Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Bern 2016 für die Stadt Bern ein detailliertes Forschungsprojekt Cannabisregulierung ausgearbeitet. Die Städte Biel, Luzern und Zürich planten, sich diesem Forschungsvorhaben anzuschliessen. Heute hat das BAG nun darüber informiert, dass für die Durchführung der Berner Cannabisstudie keine Ausnahmebewilligung erteilt werden könne. Damit sind die Forschungsvorhaben auch in den anderen Städten und Kantonen blockiert oder zumindest ungewiss. Die beteiligten Städte sind enttäuscht über dieses Signal aus Bern. Es ist schade, dass das Bundesamt das Anliegen und die Bestrebungen der Städte nicht unterstützt. Es verunmöglicht damit eine wissenschaftliche Studie, die sachliche Grundlagen für die weitere Diskussion geliefert hätte und steht der innovativen Weiterentwicklung der schweizerischen Drogenpolitik im Weg. Das Thema Cannabis-Konsum wird die Städte weiterhin intensiv beschäftigen und eine Lösung über den zukünftigen gesellschaftlichen Umgang mit Cannabis ist wichtig und dringend. Zusammen mit der Universität Bern werden die Städte und Kantone den Entscheid analysieren und gegebenenfalls eine Nachbearbeitung rasch an die Hand nehmen.

Die Studie der Universität Bern sieht den Verkauf von Cannabis durch Apotheken vor, um Erkenntnisse über die Auswirkungen auf das Konsum- und Kaufverhalten, das Befinden der Studienteilnehmenden und den Schwarzmarkt zu gewinnen. Im Februar 2017 erteilte die Kantonale Ethikkommission Bern (KEK) dem Forschungsprojekt die notwendige Bewilligung. Im Mai 2017 wurde daraufhin dem BAG das Forschungsgesuch zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung unterbreitet. 

 

(Gemeinsame Medienmitteilung der Städte Zürich, Bern, Biel, Luzern und des Kantons Basel-Stadt)

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