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Neues Reglement für alle Oberärztinnen und Oberärzte im Gesundheits- und Umweltdepartement

Medienmitteilung

Der Stadtrat erlässt ein neues Reglement für Oberärztinnen und Oberärzte und erfüllt damit einen Auftrag des Gemeinderats vom Frühling 2016. Damit schafft er zeitgemässe und attraktive Arbeitsbedingungen.

16. November 2016

Der Gemeinderat hat den Stadtrat beauftragt, die Revision des Kaderärztinnen- und Kaderärztereglements im Sinne der in der Motion Bucher (GR Nr. 2004/442) definierten Eckwerte in Angriff zu nehmen. Am 23. März 2016 wurde deshalb die Motion Bucher einstimmig als erledigt abgeschrieben. Das neu erlassene Oberärztinnen- und Oberärztereglement (OAR) ist eine moderne und flexible Antwort sowohl auf die Motion als auch auf den national herrschenden Mangel an hochqualifiziertem Personal und ersetzt für die Oberärztinnen und Oberärzte im Gesundheits- und Umweltdepartement (GUD) das Kaderärztinnen- und Kaderärztereglement (KAR). 

Gemeinsam erarbeitet

Das neue Reglement wurde mit allen Beteiligten ausgehandelt. Eine Arbeitsgruppe, die zusammengesetzt war aus Vertreterinnen und Vertretern der Dienstabteilungen – sowohl auf Arbeitgebenden- als auch auf Arbeitnehmendenseite – und der Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte Zürich (VSAO Zürich) nahmen an den konstruktiven Diskussionen teil. Das OAR tritt gestaffelt in Kraft. Per 1. Januar 2017 gelten insbesondere die neu statuierte Sollarbeitszeit von 50 Stunden sowie die Höchstarbeitszeit von 55 Stunden und die Überstundenregelung. Per 1. Juni 2017 treten die Festlegung der Höchstzahl der geplanten Dienste am Stück sowie die Einhaltung der Ruhezeiten zwischen zwei Schichten in Kraft. Die mit der Umsetzung verbundenen jährlichen Kosten für den notwendigen Stellenzuwachs und die Abgeltung von Überstunden von rund 5 Millionen Franken werden ordentlich beantragt und im Aufgaben- und Finanzplan 2017–2020 eingestellt.