Pflegewohngruppen bieten Menschen mit Pflegebedarf, die noch mobil sind, nicht nur professionelle Pflege, sondern auch Leben und Aktivitäten in der Gemeinschaft und im Quartier. Die betreute Wohnform im familiären Rahmen ist überschaubar und die Mitarbeitenden können flexibel auf persönliche Bedürfnisse von Bewohnerinnen und Bewohnern eingehen und deren Selbständigkeit erhalten und fördern. Eine Wohnform, die sehr geschätzt wird.
Offen, flexibel und auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen ausgerichtet
Da der Anteil Demenzbetroffener in der älteren pflegebedürftigen Bevölkerung zunimmt und die Nachfrage nach spezialisierten Angeboten steigt, sollen zwei neue Pflegewohngruppen in der Neuüberbauung «Brunnenpark» der Baugenossenschaft Brunnenhof Zürich im Quartier Zürich-Unterstrass eingerichtet werden. Im Erdgeschoss ist die Pflegewohngruppe Brunnenpark I mit fünfzehn Betten vorgesehen, im ersten Obergeschoss die Pflegewohngruppe Brunnenpark II mit zehn Betten. Beiden Pflegewohngruppen stehen je ein grosser Essraum mit offener Küche, eine grosse Wohnstube, sowie weitere hindernisfreie Aufenthaltsbereiche zur Verfügung. Im Erdgeschoss haben die Bewohnerinnen und Bewohner zudem Zugang in den demenzgerechten, weglaufgeschützten Aussenbereich. Die beiden Pflegewohngruppen liegen direkt übereinander und sind mit einem separaten Lift und Treppenhaus verbunden. So entsteht eine Einheit, die personell und logistisch wirtschaftlich betrieben werden kann.
Zum Zeitpunkt der Eröffnung der Pflegewohngruppen Brunnenpark werden zwölf bestehende Plätze in Pflegewohngruppen abgebaut, da die Räumlichkeiten nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen. Damit kann der Bedarf an attraktiven Plätzen in Pflegewohngruppen auch in Zukunft gesichert werden.
Der Innenausbau wird von der Vermieterin entsprechend den Bedürfnissen der Pflegewohngruppen vorgenommen und der Mehraufwand über den Mietzins abgegolten. Der jährliche Nettomietzins beträgt 300 000 Franken plus Nebenkosten. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, ihn zum Abschluss des Mietvertrages zu ermächtigen. Weiter wird ein Objektkredit von 400 000 Franken für Anschaffungen im Rahmen der Betriebseinrichtung beantragt. Der Mietvertrag läuft ab 1. Februar 2018 mit einer festen Vertragsdauer von zehn Jahren mit Verlängerungsoptionen.