Das architektonisch einzigartige Ensemble von Kongresshaus und Tonhalle hat für die Stadt Zürich einen hohen gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Wert. Damit die beiden stark sanierungsbedürftigen Gebäudeteile auch in Zukunft erhalten bleiben, müssen sie instand gesetzt und an die heutigen Bedürfnisse und Anforderungen angepasst werden. Vorbehältlich der Annahme der Vorlage durch den Gemeinderat und das Stimmvolk soll im Juli 2017 mit der Instandsetzung und dem Umbau begonnen werden. Die Neueröffnung ist für den August 2020 geplant. Die Stadtzürcher Stimmbevölkerung wird sich voraussichtlich im Juni 2016 zur Vorlage äussern können.
Instandsetzung und Umbau des bestehenden Kongresshauses mit Tonhalle
Die Kosten für die Instandsetzung und den Umbau von Kongresshaus und Tonhalle belaufen sich auf 165 Millionen Franken. Ein wesentlicher Teil dieser Investitionen betrifft Gebäudetechnik, Tragstruktur, Erdbebensicherheit, Brandschutz, Fluchtwege, Gebäudehülle sowie Erschliessung und ist zwingend notwendig, um die Gebäudesubstanz zu erhalten und den weiteren Betrieb zu gewährleisten. Zusätzlich wird mit dem vorliegenden Projekt auch die Attraktivität des Ensembles gesteigert. Die Gebäudeteile werden wieder lichter, moderner und gleichzeitig sicherer und flexibler nutzbar. Mittels Live-Übertragung werden künftig Kongresse mit bis zu 2500 Teilnehmenden möglich sein. Durch den Rückbau des Panoramasaals im Obergeschoss erhalten die Besuchenden von Kongresshaus und Tonhalle freien Blick auf See und Alpen. Auf der frei werdenden Fläche ist ein öffentliches Restaurant mit Terrasse geplant, das der Bevölkerung einen neuen attraktiven innerstädtischen Ort zum Verweilen bietet.
Überführung der bestehenden Trägerschaft in eine neue öffentlich-rechtliche Stiftung
Die Kongresshaus-Stiftung ist Eigentümerin der Liegenschaft mit den beiden Gebäudeteilen Kongresshaus und Tonhalle. Am 1. April dieses Jahres hat der Stadtrat (STRB Nr. 295/2015) die Überführung der bestehenden privatrechtlichen Kongresshaus-Zürich Stiftung in eine neue öffentlich-rechtliche Stiftung beschlossen. Damit will der Stadtrat ein rechtlich und wirtschaftlich tragfähiges Fundament für den erfolgreichen Weiterbetrieb des Kongress- und Tonhallegebäudes schaffen.
Die Stadt Zürich verzichtet auf die Rückzahlung von in der Vergangenheit gewährten Sanierungsdarlehen für Instandsetzungen und Umbauten zwischen 1968 und 2002 in der Höhe von 56,8 Millionen Franken. Zusätzlich zu den Darlehen der Stadt Zürich ist die bestehende Kongresshaus-Stiftung mit 16 Millionen Franken Bankschulden (Hypotheken) belastet, die von der Stadt getilgt werden sollen. Dadurch wird die Stiftung schuldenfrei und kann in eine öffentlich-rechtliche Stiftung überführt werden. Im Gegenzug überlässt die Kongresshaus-Stiftung der Stadt das Eigentum des Bodens, auf dem das Kongresshaus und die Tonhalle stehen.
Finanzierung des künftigen Betriebs des Kongress- und Tonhalle-Gebäudes
Kongresshaus- und Tonhallegebäude haben zwei Hauptnutzende: Die Betriebsgesellschaft Kongresshaus Zürich AG und die Tonhalle-Gesellschaft. Bisher hat nur die Betriebsgesellschaft einen Mietzins an die Kongresshaus-Stiftung bezahlt. Ihr Mietzins wird erhöht und setzt sich künftig aus einem fixen Anteil von rund 2,7 Millionen Franken und einem zusätzlichen, umsatzabhängigen Anteil zusammen. Neu wird auch die Tonhalle-Gesellschaft einen Mietzins für die Nutzung der Räume bezahlen. Um dies finanzieren zu können, soll die jährliche Kultursubvention an die Tonhalle-Gesellschaft zweckgebunden um 2,5 Millionen Franken auf insgesamt 19,6 Millionen Franken erhöht werden. Diese Erhöhung wird bereits ab 2017 gewährt, um die höheren Kosten im provisorischen Betrieb bis 2020 zu decken. Um Unterhalt, Instandhaltung und Erneuerung des denkmalgeschützten Gebäudes auch in Zukunft gewährleisten zu können, beabsichtigt die Stadt Zürich, die neue Kongresshaus-Stiftung künftig mit einem Betriebsbeitrag von jährlich höchstens 2,9 Millionen Franken zu unterstützen. Der Beitrag reduziert sich jeweils um den Betrag des umsatzabhängigen, variablen Mietzinsanteils der Betriebsgesellschaft.
Einmalige finanzielle Unterstützung an das Tonhalle-Provisorium
Das Tonhalle-Orchester ist eines der besten und gefragtesten Orchester Europas und ist für die dreijährige Umbauzeit auf eine provisorische Spiel- und Übungsstätte angewiesen. Die Tonhalle-Gesellschaft konnte mit der Maag-Eventhalle eine ideale Zwischenlösung finden. Die Stadt Zürich gewährt der Tonhalle-Gesellschaft einen einmaligen Beitrag für die zusätzlichen Kosten dieses Provisoriums in der Höhe von 1,65 Millionen Franken.
Auf ein Provisorium für den Kongresshausbetrieb wird nach vertieften Abklärungen hauptsächlich aus wirtschaftlichen Überlegungen verzichtet.