Der Gestaltungsplan schafft die planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen für eine qualitätsvolle Siedlungsentwicklung rund um die Einhausung Schwamendingen. Er leistet einen Beitrag zur Belebung des Ueberlandparks, bindet ihn optimal in das Quartier ein und reagiert gleichzeitig stadträumlich und städtebaulich auf den neuen Freiraum. Entlang der Einhausung kann auf diese Weise attraktiver Wohnraum für unterschiedliche Lebensformen und Einkommensschichten entstehen und das bestehende Quartier weiterentwickelt werden.
Ein intensiver Planungsprozess ging dem Gestaltungsplan «Ueberlandpark» voraus. In den Jahren 2012 bis 2013 erarbeitete das Amt für Städtebau gemeinsam mit weiteren Amtsstellen, der Quartierbevölkerung, lokalen Organisationen und Interessengruppen sowie politischen Vertretungen ein städtebauliches Entwicklungskonzept für das Gebiet rund um die Einhausung. Dieses war Grundlage für den Gestaltungsplan, der im Frühjahr 2013 öffentlich auflag und der nun dem Gemeinderat vorgelegt wird.
Bereits im September 2006 hatte die Stadtzürcher Stimmbevölkerung der Kreditvorlage für die Einhausung des Autobahnabschnitts zwischen Schöneichtunnel und der Verzweigung Aubrugg in Schwamendingen zugestimmt. Die Einhausung löst dereinst die seit mehr als dreissig Jahren bestehende Zäsur zwischen den beiden Quartieren Saatlen und Schwamendingen-Mitte auf. Das Infrastrukturbauwerk schützt zudem die angrenzenden Quartiere vor den Lärm- und Feinstaubbelastungen der täglich mehr als 100 000 Fahrzeuge, die den Autobahnabschnitt passieren. Kernstück und grünes Rückgrat ist der auf dem Dach der Einhausung geplante Ueberlandpark.
Im Rahmen des Nationalstrassenprojekts sieht das ASTRA entlang des Einhausungsbauwerks neue Nationalstrassenbaulinien vor. In diesem Zusammenhang sollen die Baulinien im Perimeter der Einhausung Schwamendingen angepasst werden: die kommunalen Baulinien der «alten» Ueberlandstrasse entlang des Einhausungsbauwerks werden aufgehoben und die angrenzenden Baulinien der Wallisellen-, Saatlen-, Schörli- und Tulpenstrasse an die neuen Gegebenheiten angepasst. Diese Vorhaben sind mit dem öffentlichen Gestaltungsplan abgestimmt und werden dem Gemeinderat separat vorgelegt.
Die Umsetzung der Einhausung und der damit verbundenen Infrastrukturanlagen sowie das Erstellen des Ueberlandparks sind nicht Bestandteile des Gestaltungsplans. Für die Planung und Realisierung des Einhausungsbauwerks ist das Bundesamt für Strassen (ASTRA) verantwortlich. Das Plangenehmigungsverfahren zur Einhausung wird durch das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) geleitet.