Krippenaufsicht
Die Krippenaufsicht ist zuständig für die Betriebsbewilligungen von öffentlichen und privaten Kindertagesstätten und privaten Kinderhorten, zusätzlich übernimmt sie auch die Aufsicht von Tagesfamilien in der Stadt Zürich.
Aufsicht
Die Krippenaufsicht nimmt ihre Aufsichtsfunktion über die Kitas und über die privaten Kinderhorte wahr, indem sie mindestens alle zwei Jahre die Struktur- und Prozessqualität im Rahmen eines Aufsichtsbesuchs überprüft. Die Feststellung von Mängeln kann die Erteilung von Auflagen nach sich ziehen.
Die strukturellen Gegebenheiten sind erfüllt, wenn die Kita oder der Kinderhort den gesetzlichen Anforderungen (vgl. Bewilligungsverfahren) entspricht. Die Prozessqualität wird anhand der professionellen Haltung und der Umsetzung des Konzeptes überprüft. Im Fokus steht die Eignung des Kinderbetreuungsangebotes für die Entwicklung und Förderung der betreuten Kinder. Für die Überprüfung des Wohlergehens des einzelnen Kindes sind die Eltern zuständig.
Erreichen die Krippenaufsicht Beschwerden bezüglich Struktur- oder Prozessqualität eines Kinderbetreuungsangebotes, so geht sie diesen nach.
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Sozialdepartement