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Neue Tarife für die Altersheime der Stadt Zürich

Medienmitteilung

Der Stadtrat von Zürich hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Taxen für die städtischen Altersheime per 1. Januar 2010 grundlegend neu zu gestalten und anzuheben, damit der Kostendeckungsgrad erhöht werden kann. Die neue Taxverordnung sieht anstelle der bisherigen einkommens- und vermögensabhängigen Tarife neu fixe Tagestarife für Dienstleistungen vor. Die Tarifänderungen betreffen die rund 2000 Bewohnerinnen und Bewohner der städtischen Altersheime. Die Stadt rechnet mit Mehrerträgen von 9,6 Millionen Franken und einer Steigerung des Kostendeckungsgrades von 82 auf 88 Prozent.

8. Juli 2009

Das bisherige System der Tarifberechnung beruht seit langem auf den jeweils aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Bewohnerinnen und Bewohner und ist weitherum einzigartig. Es erschwert Tarifvergleiche mit andern Angeboten im Altersbereich, ist wenig transparent und hat einen hohen administrativen Aufwand zur Folge. Neue, individualisierte Angebote wie «ServiceWohnen» können mit dem bestehenden System nicht adäquat berechnet werden Die bisherigen Tarife sind nicht kostendeckend; die Stadt subventioniert die 2 077 Altersheimplätze jährlich mit etwa 20 Millionen Franken. «Es ist nicht nachzuvollziehen, warum die Bewohnerinnen und Bewohner der städtischen Altersheime mit der Giesskanne subventioniert werden sollen. Vergleichbare gemeinnützige Heime werden von der Stadt auch nicht subventioniert» führt Stadtrat Robert Neukomm aus. Die neue Tarifstruktur deckt die Anforderungen bezüglich Kundenfreundlichkeit, Transparenz, Marktorientierung Kostendeckung sowie Wahlfreiheit.      

Neues System schafft Transparenz
Das neue Taxsystem verrechnet fixe Preise für die bezogenen Dienstleistungen und folgt damit der Preisgestaltung der Pflegezentren der Stadt Zürich und der Mehrheit der privaten und gemeinnützigen Alters- und Pflegeheime. Die Preise werden wie bisher je nach Komfort der Altersheime gestaffelt. Die Tagessätze pro Person im Einzimmerappartement bei Vollpension betragen:  

Pro Person und Tag im Einzimmerappartment 
Komfortkategorie 1: neu ab 1.1.2010: 110.- (bisher 98.- bis 141.-) Komfortkategorie 2: neu ab 1.1.2010: 120.- (bisher 109.- bis 150.-) Komfortkategorie 3: neu ab 1.1.2010: 130.- (bisher 120.- bis 160.-) 

Ehepaare in Zweizimmerappartements bezahlen gemeinsam ab 1. Januar 2010 170 Prozent statt wie bisher 150 Prozent der Taxe für Einzelpersonen.  

Eine Mehrheit der Bewohnerinnen und Bewohner hat eine Preiserhöhung zu erwarten, für eine Minderheit sinken die Tagestaxen. Die wirtschaftliche Situation der Bewohnerinnen und Bewohner wird nach wie vor im Rahmen der Zusatzleistungen zur AHV berücksichtigt. Sollte jemand die Tagestaxen aus eigenen Mitteln nicht mehr vollumfänglich zahlen können, werden vom Amt für Zusatzleistungen auf Antrag die notwendigen Beiträge gewährt.
 
Anpassung der Betreuungszuschläge

Im Sinne einer verursachergerechten Kostenzuordnung werden auch die Betreuungszuschläge angepasst. Der Betreuungszuschlag richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit nach BESA (BewohnerInnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem). Neu wird für die BESA-Pflegestufe 2 ein Betreuungszuschlag von 20 Franken pro Tag erhoben (bisher 0 Franken) und der Zuschlag für Stufe 4 von 80 Franken auf 90 Franken angehoben. Der Zuschlag für die BESA-Pflegestufe 1 ist immer noch in der Tagestaxe inbegriffen.  

Angesichts der angespannten städtischen Finanzlage, so Stadtrat Robert Neukomm, sei es unumgänglich, den Kostendeckungsgrad der Altersheime generell zu verbessern. Die vorgeschlagenen Erhöhungen ergeben gesamthaft Mehrerträge von 9,6 Millionen Die Bewohnerinnen und Bewohner der städtischen Altersheime wurden bereits mündlich über den Systemwechsel und die Erhöhungen informiert. Heute erfolgt schriftlich eine detailliertere Information, zudem können sie sich individuell bei Fragen beraten lassen.