Gastaufenthalt
Temporäres Wohnen mit Betreuung in der Stadt Zürich
Ob als Übergangslösung, Ferienaufenthalt oder zur Entlastung. Die Gründe für einen temporären Aufenthalt bei uns sind vielfältig.
- Ist es Ihnen vorübergehend nicht mehr möglich, im eigenen Zuhause zu leben?
- Wird Ihre Wohnung saniert oder gibt es eine laute Baustelle in der Nachbarschaft?
- Haben Sie temporär erhöhten Bedarf an Unterstützung?
- Suchen Sie eine zuverlässige Entlastung und Unterkunft, während Ihre Familie in den Ferien ist?
- Wünschen Sie sich Erholung vom Alltag?
Die Gesundheitszentren für das Alter bieten verschiedene befristete Wohnangebote passend für Ihre Lebenssituation, auch eine temporäre Pflege kann in Anspruch genommen werden. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, einen persönlichen Eindruck von unseren Betrieben und unserem Fokus auf Menschen zu gewinnen. Unsere Mitarbeitenden betreuen Sie nach individuellem Unterstützungsbedarf. Und das rund um die Uhr.
Zu Gast im Zentrum
Von einer Woche bis zu sechs Monaten: Sie entscheiden, wie lange Sie bei uns wohnen möchten. Auch in Sachen Einrichtung haben Sie die Wahl. Entweder entscheiden Sie sich für ein möbliertes Appartement oder Sie bringen Ihr privates Hab und Gut aus Ihrer Wohnung mit. Bei einem temporären Aufenthalt stehen Ihnen unsere gesamte Infrastruktur und alle Veranstaltungen und Aktivitäten zur Verfügung.
Temporäres Wohnen ist grundsätzlich an 23 Standorten der Gesundheitszentren für das Alter möglich – sofern zum gewünschten Zeitpunkt ein Appartement zur Verfügung steht. Über die aktuellen Verfügbarkeiten informiert Sie gerne unsere Kundenbetreuung.
Probewohnen vereinbaren
Möchten Sie sich persönlich einen Eindruck vom Leben und Alltag in unseren Gesundheitszentren für das Alter machen und erfahren, wie Betreuung und Pflege bei uns gestaltet werden?
Sie lernen Bewohnende kennen, erleben unsere Pflegefachpersonen, können die Umgebung erkunden und erhalten Einblick in unsere Angebote.
Unsere Kundenbetreuung unterstützt Sie gerne und vereinbart einen Besichtigungstermin. Oder nutzen Sie die Möglichkeit des Probewohnens in einem Gesundheitszentrum, sofern es die Belegung zulässt. Gerne beraten wir Sie dazu und organisieren Ihren befristeten Aufenthalt.
Besichtigungstermin in Ihrem Gesundheitszentrum im Quartier vereinbaren
Tarife
Die Aufenthaltskosten umfassen die Hotellerie- und Betreuungstaxe, die Eigenbeteiligung an den Pflegekosten sowie die individuellen Nebenleistungen.
Die Hotellerietaxe umfasst die Unterbringung in der gewählten Hotelleriekategorie, drei Mahlzeiten pro Tag sowie den Wäsche- und Reinigungsservice. Die Hotelleriekategorien unterscheiden sich in Bezug auf Zimmergrösse, Ausbaustandard und Infrastruktur des Gesundheitszentrums.
Hotellerietaxen
Gesundheitszentrum für das Alter | 1-Zimmer-Appartement | 2-Zi.-App. Zweierbelegung | 2-Zi.-App. Einzelbelegung |
---|---|---|---|
Bullinger-Hardau | Fr. 135.– (Kat. 2) | Fr. 115.– (Kat. 1) | Fr. 212.– (Kat. 1) |
Bürgerasyl-Pfrundhaus | Fr. 125.– (Kat. 1) Fr. 135.– (Kat. 2) Fr. 145.– (Kat. 3) | Fr. 124.– (Kat. 2) | Fr. 229.– (Kat. 2) |
Dorflinde | Fr. 145.– (Kat. 3) Fr. 150.– (Kat. 4) | Fr. 124.– (Kat. 2) | Fr. 229.– (Kat. 2) |
Eichrain | Fr. 155.– (Kat. 5) | Fr. 135.– (Kat. 3) | Fr. 245.– (Kat. 3) |
Grünau | Fr. 135.– (Kat. 2) | Fr. 115.– (Kat. 1) | Fr. 212.– (Kat. 1) |
Herzogenmühle | Fr. 145.– (Kat. 3) Fr. 150.– (Kat. 4) Fr. 160.– (Kat. 6) | Fr. 124.– (Kat. 2) Fr. 135.– (Kat. 3) | Fr. 229.– (Kat. 2) Fr. 245.– (Kat. 3) |
Klus Park | Fr. 145.– (Kat. 3) Fr. 150.– (Kat. 4) Fr. 155.– (Kat. 5) | Fr. 124.– (Kat. 2) | Fr. 229.– (Kat. 2) |
Langgrüt | Fr. 135.– (Kat. 1) | Fr. 115.– (Kat. 2) | Fr. 212.– (Kat. 2) |
Mathysweg | Fr. 155.– (Kat. 5) | Fr. 135.– (Kat. 3) | Fr. 245.– (Kat. 3) |
Mittelleimbach | Fr. 135.– (Kat. 2) | Fr. 115.– (Kat. 1) | Fr. 212.– (Kat. 1) |
Rebwies | Fr. 145.– (Kat. 3) | Fr. 124.– (Kat. 2) | Fr. 229.– (Kat. 2) |
Stampfenbach | Fr. 145.– (Kat. 3) Fr. 150.– (Kat. 4) Fr. 155.– (Kat. 5) Fr. 160.– (Kat. 6) | Fr. 124.– (Kat. 2) Fr. 135.– (Kat. 3) | Fr. 229.– (Kat. 2) Fr. 245.– (Kat. 3) |
Sydefädeli | Fr. 145.– (Kat. 3) Fr. 155.– (Kat. 5) | Fr. 124.– (Kat. 2) | Fr. 229.– (Kat. 2) |
Trotte | Fr. 155.– (Kat. 5) | Fr. 135.– (Kat. 3) | Fr. 245.– (Kat. 3) |
Wildbach | Fr. 145.– (Kat. 3) Fr. 150.– (Kat. 4) Fr. 155.– (Kat. 5) | Fr. 124.– (Kat. 2) | Fr. 229.– (Kat. 2) |
Wolfswinkel | Fr. 145.– (Kat. 3) | Fr. 124.– (Kat. 2) | Fr. 229.– (Kat. 2) |
Die Preise verstehen sich pro Person und pro Tag.
Die Betreuungstaxe umfasst Leistungen wie die allgemeine Unterstützung im Alltag, die Förderung sozialer Kontakte, die Aktivierung wie auch das Angebot von kulturellen Veranstaltungen.
Betreuungstaxe
während der ersten 14 Tage | Fr. 37.– pro Tag |
ab dem 15. Tag | Fr. 22.– pro Tag |
Die Pflegekosten werden durch Beiträge der Krankenversicherung, der öffentlichen Hand sowie einer Eigenbeteiligung durch die Bewohnenden finanziert. Die Eigenbeteiligung an den Pflegekosten beträgt für die Bewohnenden:
Pflegekosten
Pflegestufe 0 | Fr. 0.– pro Tag |
Pflegestufe 1 | Fr. 7.50 pro Tag |
Pflegestufe 2–12 | Fr. 23.– pro Tag |
Weitere Leistungen wie z.B. Restaurantkonsumationen, Coiffeurbesuche, Telefonkosten, Transport und Begleitung an externe Termine usw. werden den Bewohnenden in Rechnung gestellt.
Ergänzungsleistungen
Unsere Leistungen in den Bereichen Wohnen, Betreuung und Pflege sind mit wenigen Ausnahmen vom Amt für Zusatzleistungen anerkannt. Reichen die Einnahmen für die Finanzierung des Aufenthalts im Gesundheitszentrum nicht aus, können beim Amt für Zusatzleistungen Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beantragt werden.
Beiträge an Entlastungsangebote und die Akut- und Übergangspflege
Personen mit Wohnsitz in der Stadt Zürich, die keine Ergänzungsleistungen, aber individuelle Prämienverbilligungen beziehen, können «Beiträge für Entlastungsangebote und die Akut- und Übergangspflege» beim Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV beantragen.
Wohnsitz ausserhalb der Stadt Zürich
Für Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz ausserhalb der Stadt Zürich wird pro Tag ein Zuschlag von Fr. 22.– erhoben. Zudem wird eine subsidiäre Kostengutsprache für die Aufenthaltskosten sowie die schriftliche Bestätigung der Übernahme der Restfinanzierung an den Pflegekosten zu Pflegevollkosten durch die zuständige(n) Behörde(n) benötigt.
Weitere Bestimmungen
- Die Tarife basieren auf der gültigen Taxregelung «Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über städtische Einrichtungen für ältere unterstützungsbedürftige oder pflegebedürftige Personen (AB VsEP)» der Gesundheitszentren für das Alter der Stadt Zürich.
- Mit den Bewohnenden wird ein Pensionsvertrag abgeschlossen.
Kontakt für Temporäres Wohnen
Wo und wann temporäre Aufenthalte bei uns möglich sind – und wie es mit der Finanzierung aussieht – erklärt Ihnen gerne unsere Kundenbetreuung.
Kundenbetreuung