Mietzins bei Wohnungen von gemeinnützigen Wohnbauträgerschaften
Mieter*innen von gemeinnützigen Wohnbauträgerschaften können sich wehren, wenn sie mit einer Mietzinserhöhung nicht einverstanden sind.
Die Mietzinse von Wohnbauträgerschaften, die mit städtischen Mitteln gefördert werden, berechnen sich nach der Kostenmiete gemäss Mietzinsreglement.
Die Mietzinse können sich erhöhen, wenn beispielsweise der Referenzzinssatz oder der Gebäudeversicherungswert ansteigen. Die Wohnbauträgerschaften haben der Fachstelle Gemeinnütziges Wohnen sämtliche Mietzinsveränderungen mitzuteilen. Die Fachstelle ist berechtigt, die Mietzinsanpassungen zu überprüfen.
Es liegt in der Verantwortung der Wohnbauträgerschaft, ob und wie sie eine Mietzinserhöhung umsetzt – die maximale Kostenmiete muss dabei nicht ausgeschöpft werden.
Mietzinsbeschwerde
Die Fachstelle Gemeinnütziges Wohnen ist die erste Instanz bei Mietzinsbeschwerden, die Wohnungen von Wohnbauträgerschaften betreffen, die mit städtischen Mitteln unterstützt werden. Sie prüft bei Anfechtungen im Detail, ob die Bestimmungen gemäss Mietzinsreglement eingehalten sind.
Mietende, die eine Mietzinserhöhung anfechten wollen, müssen ein schriftliches Begehren innert 30 Tagen nach Empfang der betreffenden Mitteilung beim Finanzdepartement der Stadt Zürich, Fachstelle Gemeinnütziges Wohnen im Doppel einreichen. Das Begehren hat eine Begründung zu enthalten. Eine Kopie des Mietvertrags, der Mietzinserhöhungsanzeige sowie allfällige weitere Beweismittel sind beizulegen.
Anfechtung von Nebenkosten
Für Anfechtungen von Nebenkosten-Akontobeiträgen oder -Pauschalen wenden Sie sich bitte an die zuständige Schlichtungsbehörde.
Fachstelle Gemeinnütziges Wohnen
8036 Zürich
Mietzinserhöhungen bei Wohnungen nach OR-Mietrecht
Die Fachstelle Gemeinnütziges Wohnen ist nur für die Kontrolle der Mietzinse bei den von der Stadt Zürich unterstützten gemeinnützigen Wohnbauträgerschaften zuständig.
Mietende von Wohnungen nach OR-Mietrecht können sich beim Mieterinnen- und Mieterverband zu Mietzinserhöhungen und rechtlichen Mitteln informieren.