Quellensteuer
Die Quellensteuer ist eine Steuer, welche nicht vom Steuerpflichtigen selbst entrichtet wird, sondern direkt vom Arbeitgebenden, vom Veranstalter, vom Versicherer etc. vor der Auszahlung des geschuldeten Betrages in Abzug gebracht und dem Gemeinwesen abgeliefert wird.
Im Kanton Zürich unterliegen zwei Personengruppen der Quellenbesteuerung: ausländische Arbeitnehmende und Personen mit Wohnsitz im Ausland.
Steueramt
Quellensteuer
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