Anstellungsbedingungen
Deine Lehre bei der Stadt Zürich regelt ein Lehrvertrag. Damit verbunden sind Rechte und Pflichten: von dir und von der Stadt als Arbeitgeberin. Du bekommst einen Lohn, der für alle Lehrberufe gleich hoch ist. Du hast Ferien und zusätzlich Betriebsferientage. Du kannst dich gut und günstig mit der Lunch-Check-Karte verpflegen.
Wie du angestellt bist
Arbeitszeit | 42-Stunden-Woche |
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Ferien | 5 Wochen Ferien 6 Betriebsferientage: Das sind freie Tage zwischen den Feiertagen – sogenannte «Brückentage» –, an denen nicht gearbeitet wird. Zusätzliche freie Tage: Du wirst unterstützt, wenn du dich bei Jugend + Sport engagierst. |
Lohn | 1. Lehrjahr: 800 Franken Bei der Stadt Zürich erhalten alle Lernenden aller Berufsgruppen in Ausbildung eines eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ den gleichen Lohn. Dieser wird jährlich vom Vorsteher des Finanzdepartements festgelegt. |
Sozialleistungen | Du bist versichert für Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle bei der Unfallversicherung Stadt Zürich. Du wirst bei Unfall oder längerer Krankheit begleitet (Case Management) und bekommst den Lohn bis zu Jahre lang weiter ausbezahlt. |
Verpflegung | Du kannst eine Lunch-Check-Karte beziehen und dich überall in der Stadt verpflegen. |
Weiterbildung | Du profitierst von einem umfassenden Bildungsangebot. |
Was nach der Lehre möglich ist
Berufserfahrungsjahr (BEJ) | Wenn du nach erfolgreichem Lehrabschluss keine Stelle gefunden hast, kannst du dich für das Berufserfahrungsjahr (BEJ) der Stadt bewerben. Du lernst eine weitere der 50 Dienstabteilungen der Stadt kennen und sammelst erste Berufserfahrungen. Du bewirbst dich weiter und kannst das BEJ jederzeit verlassen, wenn du eine Dauerstelle gefunden hast. |
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Befristete Anstellung | Bei guter Leistung besteht die Möglichkeit einer befristeten einjährigen Anstellung als Fachfrau / Fachmann Betriebsunterhalt EFZ (Hausdienst). |