Der Stadtrat hat Anfang April 2020 (STRB 310/2020) beschlossen, dass er Gastro- und Gewerbe-Mietparteien, deren Mietobjekt direkt von Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen war (behördlich angeordneten Nutzungsverbote oder -einschränkungen), für die Dauer des Verbots oder der Einschränkung Mietzinsherabsetzungen gewährt. Diese richten sich nach dem Ausmass der vom Verbot, respektive der Einschränkung betroffenen Teile des Mietobjekts (Medienmitteilungen vom 26. März 2020 und 14. Mai 2020). Zudem wurde sowohl mit Gewerbemietenden als auch mit Gastro-Betrieben vereinbart, dass sie die im Mietvertrag festgelegten Öffnungszeiten anpassen können. Das ermöglicht ihnen, flexibler auf das Kundinnen- und Kundenaufkommen zu reagieren. Stundungen und Abzahlungsvereinbarungen haben die Liquidität der Mietparteien zusätzlich geschont.
Weitere Mietzinsreduktionen für betroffene Betriebe
In den Sommermonaten konnte Einschränkungen durch alternative Massnahmen (Erweiterung der Aussenflächen, Take-Away-Angebote usw.) entgegengewirkt werden. Für die kommenden Wintermonate ist damit zu rechnen, dass die Nutzung von Mietobjekten eingeschränkt bleibt, der Ausgleich durch alternative Massnahmen aber weniger gut möglich sein wird. Dies gilt insbesondere für Gastro- und Clubbetriebe sowie für Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen, bei denen aufgrund behördlicher Vorgaben eine vollständige Nutzung der Kapazitäten, wie sie für das Mietobjekt bei Vertragsabschluss vorgesehen war, weiterhin nicht möglich ist. Deshalb sieht die Stadt Zürich für betroffene Betriebe gemäss geltendem Stadtratsbeschluss weitere Mietzinsreduktionen vor, um diese finanziell zu entlasten.
Eine allfällige Herabsetzung des Mietzinses richtet sich nach wie vor nach dem Ausmass der durch die behördlichen Vorgaben resultierenden Einschränkungen bei der Nutzung des Mietobjekts. Sie wird nach Gesprächen mit den betroffenen Mietparteien festgelegt. Liegenschaften Stadt Zürich hat die Mieterinnen und Mieter über das Vorgehen informiert. Sie müssen kein neues Gesuch um Mietzinsreduktionen stellen.
Kosten hängen von weiterem Verlauf der Corona-Pandemie ab
Wie hoch die Mietzinsreduktionen ausfallen werden, lässt sich noch nicht beziffern. Dies hängt nicht zuletzt von der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie und daraus folgenden behördlich festgelegten Nutzungseinschränkungen oder -lockerungen ab. Die nächste Zusammenstellung der Kosten dieser Massnahmen wird die Stadt Zürich mit dem Ergebnis der Rechnung 2020 präsentieren.
Die Mietzinsreduktionen für Gewerbe und Gastronomie sind eine von mehreren Massnahmen des Stadtrats, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie abzufedern. Informationen zu den wirtschaftlichen Massnahmen der Stadt Zürich finden sich unter stadt-zuerich.ch/coronavirus-wirtschaft.