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Weitere Mietzinsreduktionen für Gewerbe und Gastronomie

Medienmitteilung

Die Stadt Zürich unterstützt als Vermieterin weiterhin Gewerbe- und Gastrobetriebe, die von behördlichen Anordnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie direkt betroffen sind: Liegenschaften Stadt Zürich gewährt Mietzinsreduktionen auch für den Monat Mai. Im April beliefen sich diese auf 1,63 Millionen Franken.

14. Mai 2020

Ende März beschloss der Stadtrat, Gewerbe- und Gastro-Mietparteien, die ihr Mietobjekt wegen behördlicher Anordnungen nicht mehr oder nur noch teilweise nutzen konnten, auf Gesuch hin Mietzinsreduktionen vorerst für den Monat April zu gewähren. Bei Liegenschaften Stadt Zürich gingen bis zum 13. Mai 2020 insgesamt 514 Gesuche ein, von denen 236 vollständig und 104 teilweise bewilligt werden konnten. Insgesamt wurden Erlasse und Reduktionen im Umfang von gut 1,63 Millionen Franken gewährt. Davon entfallen rund 750 000 Franken auf den Gastronomiebereich, in dem von 75 Gesuchen 52 vollständig und 16 teilweise bewilligt wurden. Abgelehnt oder nur teilweise bewilligt wurden Gesuche zur Hauptsache aus zwei Gründen: weil das Mietobjekt nicht oder nur teilweise von der angeordneten Schliessung betroffen oder weil es ohnehin geschlossen war, zum Beispiel wegen Umbauten.

Zusätzlich können die Öffnungszeiten angepasst werden

Am 27. April 2020 konnten erste Branchen den Betrieb wieder aufnehmen, ab dem 11. Mai 2020 galt das auch für den gesamten Detailhandel. Liegenschaften Stadt Zürich gewährt Gewerbe-Mietparteien, die ihre Mietobjekte am 11. Mai 2020 wieder öffnen konnten, für den Monat Mai zusätzlich die Hälfte der Mietzinsreduktionen, die für den Monat April zugesprochen wurden. Gastro-Betriebe können zurzeit wegen der coronabedingten Vorschriften in der Regel höchstens die Hälfte der gemieteten Bewirtungsfläche nutzen. Sie erhalten deshalb nochmals die gleichen Reduktionen wie im April. Sowohl Gewerbemietende als auch Gastro-Betriebe können zudem bis zu den Sommerferien die im Mietvertrag vereinbarten Öffnungszeiten anpassen, wenn sie das für nötig halten. Das ermöglicht es ihnen, flexibler auf das Kundinnen- und Kunden- bzw. Gäste-Aufkommen zu reagieren.

Gewerbemietende, die den Betrieb erst am 8. Juni 2020 aufnehmen dürfen, erhalten im Mai ebenfalls Mietzinsreduktionen im gleichen Umfang wie im April. Für Betriebe, die am 27. April 2020 wieder öffnen konnten, sind keine weiteren Mietzins-Reduktionen vorgesehen. Die Mieterinnen und Mieter werden in den nächsten Tagen über die Reduktionen informiert; sie müssen also nicht noch einmal ein Gesuch stellen.

Die Mietzinsreduktionen für Gewerbe und Gastronomie sind eine von mehreren Massnahmen des Stadtrats, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie abzufedern. Die Stadt unterstützt zielgerichtet, wo die Massnahmen von Bund und Kanton nicht oder noch nicht greifen, um die Stärke und Vielfalt der städtischen Wirtschaft möglichst zu erhalten. Dafür beobachtet der Stadtrat die Lage weiterhin genau. Informationen zu den wirtschaftlichen Massnahmen der Stadt Zürich finden sich unter www.stadt-zuerich.ch/coronavirus-wirtschaft.

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