Aufgrund der Hygiene und wegen des Seuchenrisikos dürfen Tierarztpraxen, Fleischbetriebe oder Metzgereien Tierkörper und tierische Nebenprodukte nur einem lizenzierten Entsorger wie Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) abgeben.

Bis maximal 200 kg:
Tote Kleintiere
- Hunde
- Katzen
- Meerschweinchen
- Vögel
- Felle
- Tierhaare
Schlachtabfälle
- von Fleischbetrieben
- Metzgereien
- Schlachthöfen
Tierische Nebenprodukte
- Eier
- Erzeugnisse tierischen Ursprungs und Ähnliche
- Futterreste
- Kot (von Kleintieren)
- Nester (von Wespen, Hornissen oder Bienen)
- Grosstierkörper ab 200 kg wie Rindvieh oder Pferde (muss direkt abgeholt werden durch den Transportdienst der TMF)
Tierkrematorien und Tierfriedhöfe
In der Schweiz gibt es mehrere Tierkrematorien und Tierfriedhöfe, die Sie via Internetsuche unter den Stichworten «Tierkrematorium» oder «Tierfriedhof» finden. Das Gesetz erlaubt, Tierkörper bis zehn Kilogramm auf dem eigenen Grundstück zu vergraben. In der Stadt Zürich ist es ebenfalls erlaubt, ein kremiertes Haustier im Familiengrab zu bestatten, allerdings ohne Inschrift.
Handeln Sie rasch, besonders im Sommer
Der Tod eines geliebten Haustiers schmerzt. Handeln Sie aus hygienischen Gründen trotzdem rasch, insbesondere bei sommerlichen Temperaturen. Umwickeln Sie den Kleintierkörper mit einer Plastikfolie und achten Sie auf eine kühle und trockene Lagerung.
Die Berufsfeuerwehr der Stadt Zürich siedelt ein intaktes Bienenvolk um, wenn es gut sichtbar als Traube hängt: Telefon +41 44 411 22 60. Falls sich die Bienen bereits in einem Hohlraum eingenistet haben, beauftragen Sie eine Schädlingsbekämpfungsfirma. Detaillierte Informationen — auch über Wespen, Hornissen und andere Insekten — finden Sie auf der Website der Beratungsstelle Schädlingsbekämpfung der Stadt Zürich.
Was tun bei einem Verkehrsunfall mit einem verletzten oder toten Wildtier?
Wichtig: Sofort den zuständigen Wildhüter oder die Polizei informieren.
Die Wildhüter der Stadt Zürich sind Ihre direkten Ansprechpartner:
- bei Unfällen mit Wildtieren (Wildhüter oder Polizei sind sofort zu informieren).
- in allgemeinen Wildfragen.
- wenn Sie einen Wildtier-Kadaver gefunden haben.