
Die Fachstelle Schädlingsprävention informiert Stadtzürcher*innen über Möglichkeiten der Abwehr oder Bekämpfung von Schädlingen. Sie führt in Stadtzürcher Wohnungen kostenlos Inspektionen durch und vermittelt Fachfirmen zur Schädlingsbekämpfung.
Nicht jedes Tier, das in oder an einem Gebäude gefunden wird, ist ein Schädling und muss bekämpft werden. Einige Tierarten verirren sich in Gebäuden und sind harmlose Freilandtiere mit wichtigen Funktionen in der Natur.
Häufig vorkommende Schädlings- und Tierarten haben wir für Sie in Merkblättern zusammengestellt. Weil die Art für Laien schwierig zu bestimmen ist, werden Tiere oft falsch identifiziert. Für eine erfolgreiche Schädlingsbekämpfung ist eine exakte Identifikation der Art entscheidend.
Sind Sie unsicher, um welches Insekt es sich bei Ihnen handelt? Fangen Sie ein möglichst intaktes Exemplar ein, stellen Sie es über Nacht in den Tiefkühler, machen Sie ein gutes Foto und senden Sie uns dieses per Mail oder schicken Sie uns das Insekt per Post zu. Wir analysieren es für Sie und geben Tipps für die Bekämpfung und wie ein Neubefall vermieden werden kann. Mehr Informationen finden Sie unter Beratungsangebot.
Tipps für den Versand
Für die Bestimmung ist es wichtig, dass die Tiere gut erkennbar bleiben. Damit die Insekten unversehrt ankommen, eignet sich ein druckfester Behälter mit gut verschliessbarem Deckel. Bitte kleben Sie die Insekten nicht auf Klebestreifen. Schicken sie uns die Probe wenn möglich in einem gepolsterten Umschlag und legen Sie gut leserlich folgende Angaben bei:
- Name
- Adresse
- Telefonnummer
- E-Mailadresse
Wohnen Sie in Zürich und haben Probleme mit Schädlingen in Ihrer Wohnung? Unternimmt Ihr*e Vermieter*in nichts dagegen? Dann können Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Wir prüfen Ihren Fall, führen gegebenenfalls eine kostenlose Inspektion durch und können Ihre Hausverwaltung bei Befall von mehreren Wohnungen zu einer Kontrolle und Bekämpfung im ganzen Haus auffordern. Aus Datenschutzgründen werden der Verwaltung die Namen der betroffenen Mieterinnen und Mieter nicht mitgeteilt.
Sie können die Insekten von verschiedenen Instituten oder Schädlingsbekämpfungsfirmen bestimmen lassen. Nachfolgend finden Sie eine Auflistung von Instituten, die Insekten bestimmen sowie von Schädlingsbekämpfungsfirmen im Kanton Zürich.
Wer einer Firma einen Auftrag erteilt, muss grundsätzlich auch die Kosten übernehmen. Der Hauseigentümerschaft oder die Verwaltung hat die Wohnung in gutem Zustand, frei von Schädlingen zu vermieten (vgl. OR, insbesondere laut Mietrecht und kantonaler «Verordnung über allgemeine und Wohnhygiene»). Sind bei Bezug einer Wohnung Schädlinge vorhanden, gilt dies als Mangel an der Mietsache. Für die Behebung dieses Mangels ist die Vermieterschaft zuständig. Die Kosten können nicht ohne Weiteres auf die Mieter*innen überwälzt werden. Im Obligationenrecht Art. 256, 257f, g, h, 258, und 259 ist die Rechtslage in Wohnobjekten geregelt.
Siehe dazu auch das Merkblatt des Mieterverbands.
Gemäss Artikel 256 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) muss die Verwaltung der Mieterin oder dem Mieter die Wohnung in einem zum Gebrauch tauglichen Zustand übergeben und denselben erhalten. Dazu gehört auch, dass die Wohnung ohne Einschränkung durch Schädlinge für den vorgesehenen Zweck genutzt werden kann.
Die kantonale Verordnung über allgemeine und Wohnhygiene legt fest, dass die Gemeinden die Hygiene in ihrem Gemeindegebiet fördern und für die Beseitigung von Gefahren für Gesundheit und Wohlbefinden sorgen. Dazu gehört auch die Ungezieferbekämpfung. Die Behörden sind befugt, die zum Vollzug dieser Verordnung erforderlichen Kontrollen vorzunehmen.
Greifen Sie nicht sofort zum Insektenspray, sondern lassen Sie sich beraten. Eine nicht fachgerecht ausgeführte Schädlingsbekämpfung kann Ihre Gesundheit gefährden und zu Schäden in der Wohnung führen. Informieren Sie sich anhand unseres Merkblatts, inwiefern der Einsatz von Insektenspray sinnvoll ist oder rufen Sie uns an. Oft gibt es Alternativen.