Damit Sie Ihr Ladengeschäft während eines Umbaus nicht schliessen müssen, besteht die Möglichkeit, einen Container als Verkaufsprovisorium auf den öffentlichen Grund zu stellen.
Bei der Erteilung der Bewilligung richtet sich die Stadt nach dem Artikel 25 des Reglements über die Benutzung des öffentlichen Grundes (Benutzungsordnung).
Das Gesuch muss mindestens 4 Wochen vor dem Startdatum Aufbau/Vorhaben gut leserlich und vollständig ausgefüllt per Post eingereicht werden an:
Stadtpolizei Zürich
Kommissariat Verwaltungspolizei
Bewilligung Gewerbe
Hohenbühlstrasse 15
Postfach
8021 Zürich
Dem Gesuch ist ein Grundrissplan und ein Bauentscheid beizulegen.
Es findet vor Ort eine Besichtigung mit den zuständigen Amtsstellen statt.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung zum Reglement über die Benutzung des öffentlichen Grunds (Benutzungsgebührenordnung) und den Gebührenrichtlinien für die Bewilligungen und Verwaltungstätigkeiten der Stadtpolizei, Verwaltungsabteilung. Die Gebühren setzen sich in der Regel aus Bewilligungs-, Benutzungs-, Schreib-, Kopier- und Versandgebühren zusammen.
Postfach
8021 Zürich