Damit der Spass mit Brett, Segel und Wind für Sie selbst oder andere Personen nicht zur Gefahr wird, müssen Sie Regeln beachten. Besonders die Sperrzonen sollten Sie kennen, bevor es es mit dem Wind- oder Kitesurfen auf dem Zürichsee losgeht.
Meiden der inneren Uferzone (150 Meter)
Die innere Uferzone ist der Bereich bis 150 Meter vom Ufer entfernt. Diese Zone soll in erster Linie den Badenden dienen. Hier ist auch die Verwendung von Badehilfsmitteln wie Luftmatratzen oder Schwimmreifen erlaubt. Zudem befinden sich an vielen Stellen entlang der Ufer Bojenfelder mit stationierten Schiffen. Die Wasserschutzpolizei empfiehlt, diese Zone nach Möglichkeit zu meiden, um Konflikte und Unfälle zu vermeiden.
Die Verwendung von Wind- und Kitesurf-Sportgeräten ist nur des Schwimmens kundigen Personen und nur bei Tag und bei klarer Sicht gestattet.
Windsurfen
Die Verwendung von Windsurfbrettern ist verboten: im Umkreis von 150 Metern um die Landungsanlagen der Kursschifffahrt sowie in der Nähe von öffentlichen Badeanlagen und Hafeneinfahrten.
Auf Stadtgebiet nördlich der Linie Schiffstation Wollishofen-Bahnhof bis Südmole Hafen Tiefenbrunnen.
Kitesurfen
Seit dem 15. Februar 2016 ist das Kitesurfen in der Schweiz grundsätzlich erlaubt. Der Kanton Zürich hat aber per 1. März 2015 für das Kantonsgebiet des Zürichsees festgelegt, wo das Kitesurfen verboten ist.
Das Kitesurfen ist auf dem Gebiet der Stadt Zürich in folgenden Gebieten verboten:
- im Umkreis von 150 Metern um die Landungsanlagen der Kursschifffahrt sowie in der Nähe von öffentlichen Badeanlagen und Hafeneinfahrten
- auf Stadtgebiet nördlich der Linie Schiffstation Wollishofen-Bahnhof bis Südmole Hafen Tiefenbrunnen