Mit einem Stand-up-Paddle-Board (SUP) auf dem Zürichsee unterwegs zu sein, gehört zu den beliebtesten Freizeitaktivitäten der Zürcher*innen. Viele kennen jedoch die geltenden Vorschriften nicht und sind sich der damit verbundenen Gefahren auf dem See sowie und den Fliessgewässern nicht bewusst. Hier erfahren Sie alles, was Sie über das Fahren mit einem SUP wissen müssen.
Gesetzliche Bestimmungen
- Stand-up-Paddle-Bretter können nicht immatrikuliert werden, d. h. sie benötigen kein amtliches Kennzeichen.
- Sie müssen Ihr SUP aber trotzdem gut sichtbar mit Name und Adresse (und am besten noch einer Mobiltelefonnummer) von Eigentümer*in oder Halter*in beschriften. So können Polizei und Rettungsdienste schneller feststellen, ob ein aufgefundenes SUP-Board zu vermissten Personen gehört (Externer Link:BSV: Art. 16 Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 3).
- Ausserhalb der äusseren Uferzone (300 m) und auf Fliessgewässern (Flüsse) muss für jede Person ein Rettungsmittel (z.B. eine Rettungsweste mit Kragen) mit einem Mindestauftrieb von 50 Newton mitgeführt werden. Es wird empfohlen, die Schwimmhilfe immer zu tragen (unerwartetes Kentern). Schwimmhilfen wie «Schwimmflügeli» etc. gelten nicht als Rettungsmittel (Externer Link:BSV: Art. 134a, Abs. 2, 3 und 4).
- Mit einem SUP-Board haben Sie keinen Vortritt gegenüber Kursschiffen, Güterschiffen, Schiffen der Berufsfischer und Segelschiffen. Schiffe mit Maschinenantrieb (Motorboote) müssen den SUP ausweichen (Externer Link:BSV: Art. 44 Abs. 1, Art. 43).
- Die Anlegestellen der Kursschiffe, die Hafeneinfahrten, die Bojenfelder sowie die Fahrwege der Kursschiffe sind freizuhalten.
- Das Befahren von mit gelben Bojen gekennzeichneten Sperrgebieten (z.B. Badeanlagen, archäologische Schutzzonen oder Naturschutzgebiete) ist verboten (Externer Link:BSV: Art. 37 Abs. 1, Externer Link:Art. 53 Abs. 3, Externer Link:Art. 36 inkl. Externer Link:Anhang 4).
- Sie sind verpflichtet, bei schlechter Sicht (z.B. Nebel, Dämmerung, Nacht) ein weisses, gut sichtbares, eingeschaltetes Rundumlicht als Beleuchtung mitzuführen. Nur so sind Sie für andere Wassersportler*innen und Verkehrsteilnehmende auf dem Wasser sichtbar (Externer Link:BSV: Art. 25 Abs. 1).
- Achten Sie bei zweifelhaftem Wetter auf die orangefarbenen Blinklichter am Seeufer (Externer Link:BSV: Art. 40 Abs. 1 und Abs. 2).
- Die Starkwindwarnung (oranges Blinklicht, ca. 40-mal pro Minute) warnt vor Winden mit Böenspitzen von 25–33 Knoten (ca. 46–61 km/h). Es wird empfohlen, sich in Ufernähe aufzuhalten.
- Die Sturmwarnung (orangefarbenes Blinklicht, das ca. 90 Mal pro Minute aufleuchtet) warnt vor der Gefahr des Auftretens von Winden mit Böenspitzen über 33 Knoten (ca. 61 km/h). Es wird empfohlen, das Wasser sofort zu verlassen.
Tipps zur Sicherheit auf dem See
- Informieren Sie sich vor einer SUP-Tour über die örtlichen Gegebenheiten.
- Machen Sie sich mit der Handhabung des SUP vertraut (Anfängerkurse).
- Denken Sie daran, dass Sie in der Lage sein müssen, die geplanten Routen problemlos zu bewältigen (Hin- und Rückweg) und überschätzen Sie niemals Ihre Fähigkeiten.
- Informieren Sie sich vor jeder Tour über die Wassertemperatur. Bei Wassertemperaturen unter 15° C Wassertemperatur ist das Tragen eines Neopren- oder Trockenanzugs sehr wichtig. Beachten Sie die Wetter- und Windvorhersagen. Wenn Sie gegen den Wind, paddeln, kentert und dann ins kalte Wasser fallen, kann es schnell gefährlich werden.
- Schützen Sie sich vor Hitze und Kälte (T-Shirt, Kopfbedeckung, Neoprenanzug).
- Trinken Sie keinen Alkohol, denn er vermindert die körperliche Leistungsfähigkeit und führt zu Fehleinschätzungen während der Fahrt.
- Seien Sie auf Seen und Flüssen stets aufmerksam.
- Benutzen Sie auf Seen eine Fussleine (Leash).
- Führen Sie nach Möglichkeit ein wasserdicht verpacktes Mobiltelefon mit. Falls Sie oder andere in Not geraten, können Sie damit die Notrufnummer Externer Link:117 wählen.
Limmat und Höngger Wehr
Stand-up-Paddling auf der Limmat
- Abschnitt Quaibrücke bis Münsterbrücke:
Aufgrund der hohen Dichte an Motorbooten empfehlen wir, diesen Abschnitt der Limmat nicht mit dem SUP zu befahren. Das Baden ist in diesem Abschnitt verboten. - Abschnitt Münsterbrücke bis Bad Oberer Letten (obere Limmat):
Das Befahren dieses Limmatabschnittes mit Booten aller Art (inkl. SUP) ist verboten. Ausnahmen gelten nur für die Limmatschifffahrt (Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft ZSG) und für Schiffe mit einer Bewilligung des Kantons Zürich (ALN) oder der Wasserschutzpolizei der Stadt Zürich. Das Baden ist in diesem Abschnitt verboten. - Abschnitt Bad Oberer Letten und Bad Unterer Letten:
Das Befahren des zu den beiden Badeanlagen gehörenden Gewässers mit SUPs und Booten ist während den Öffnungszeiten verboten (Badeordnung der öffentlichen Badeanlagen der Stadt Zürich: Pkt. 10). - Abschnitt Wipkingerpark bis zum Höngger Wehr (untere Limmat):
In diesem Abschnitt ist das Fahren mit einem SUP-Board erlaubt. Ab einer Abflussmenge von über 80 m³/s sind bereits gute Kenntnisse mit einem SUP erforderlich. Ab einer Abflussmenge von über 100 m³/s raten wir dringend vom Befahren der Limmat mit einem SUP oder Schlauchboot ab!
Höngger Wehr
Die Ausstiegsstellen vor dem Höngger Wehr befinden sich auf der linken Seite. Die Sperrzone ist ab ca. 270 Metern oberhalb des Wehres bis zur unteren Ausstiegsstelle mit gelben Bojen gekennzeichnet.
Der Wiedereinstieg unterhalb des Wehres ist signalisiert.
Tipps:
- Ein- und Ausstiegsstellen am Fluss vorher abklären
- Kinder nie am Boot/Brett festbinden
- an den Schutz vor Hitze und Kälte nicht vergessen
- Abstand zu Brückenpfeilern oder Hindernissen halten und Boote/Bretter nicht zusammenbinden.
Tipps für die Umwelt
- Bewahren Sie Abstand zu Wasservögeln.
- Halten Sie mindestens 25 Meter Abstand zu Wasserpflanzen (Schilf, Seerosen etc.).
- Das Befahren von Naturschutzgebieten (z.B. Katzensee) ist verboten.
Beschriftungsetikette bestellen
Die Stadtpolizei Zürich empfiehlt, jedes Stand-up-Paddling-Board mit einer Beschriftungsetikette mit den Kontaktdaten des Eigentümers oder der Eigentümerin zu versehen.
Mit dem untenstehenden Kontaktformular können Sie bei der Prävention der Stadtpolizei Zürich kostenlos eine entsprechende Beschriftungsetikette bestellen.
- Maximal 1 Etikette pro Person