
Wer träumt nicht davon, mit einem eigenen Schiff in See zu stechen? Den Wunsch hegen Viele! Wer den Kauf eines Schiffes erwägt, sollte sich frühzeitig um einen Standplatz bewerben. Je nach Schiffsgrösse können die Wartezeiten für Standplätze auf Stadtgebiet zwischen 1 und weit über 20 Jahren betragen. Die Hafenverwaltung ist für die Vergabe und Verwaltung der rund 2500 Standplätze in den Häfen, an den Stegen und Bojen der Stadt Zürich zuständig.
Entsprechend den kantonalen Vorschriften erfolgt die Vergabe der Standplätze in Häfen, an Stegen oder an Bojen streng nach einer Warteliste, wobei je nach Schiffsgrösse mit Wartezeiten zwischen 1 und weit über 20 Jahren gerechnet werden muss. Ebenfalls nach der Schiffsgrösse richtet sich die Höhe der Standplatzgebühr, wobei aber auch die Qualität des Platzes, die Motorleistung des Schiffes und der Wohnort der Mieterin oder des Mieters berücksichtigt werden.
Derzeit warten rund 2000 Personen auf einen Schiffstandplatz im unteren Seebecken. Die kostenpflichtige Aufnahme in unsere Warteliste erfolgt über ein persönlich einzureichendes Formular.

Wir sind dafür besorgt, dass die bestehenden Schiffstandplätze jährlich in den Wintermonaten überprüft werden. Mängel werden jeweils bei Feststellung behoben. Sollten Sie trotzdem an Ihrem Standplatz Mängel feststellen, melden Sie uns diese, damit wir die Reparatur oder Behebung des Missstandes veranlassen können. Aufgrund der stetigen Belastung durch Witterungseinflüsse und Wellengang können Beschädigungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Eine Veränderung des Wasserpegels kann auf Ihre Belegleinen in den Hafen- und Steganlagen grosse Auswirkungen haben. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Sie jeweils vor und auch nach aussergewöhnlichen Wetterereignissen Ihr Schiff besuchen und die Belegung etc. überprüfen.
Die Aufnahme in unsere Warteliste erfolgt über ein Formular, das nur persönlich im Büro der Hafenverwaltung an der Bellerivestrasse 260 ausgefüllt und eingereicht werden kann. Für den Verbleib auf der Warteliste müssen Sie das Gesuch jährlich – ab Ende Januar bis Ende Februar – erneuern.
Kosten
- einmalige Registrierungsgebühr: Fr. 60.–
- jährliche Erneuerungsgebühr des Gesuchs: Fr. 30.–
Schiffstandplätze auf dem Gebiet der Stadt Zürich sind ein begehrtes und knappes Gut. Aufgrund des grossen Interesses an einem Schiffstandplatz bieten wir eine elektronische Abfragemöglichkeit an. Derzeit befinden sich ca. 2000 Personen auf der Warteliste. Dabei ist zu beachten, dass die Wartezeit nicht zuverlässig bestimmbar ist. Die Hafenverwaltung hat keinen Einfluss auf Kündigungen oder Änderungen von Gesuchen. Somit ist eine verbindliche Wartezeitangabe im Vorfeld nicht möglich.
Informationen zur Standplatzvergabe
Die Wartedauer und Platzvergabe wird von folgenden Faktoren bestimmt:
- Anmeldedatum (Vergabe in der Reihenfolge des Anmeldedatums)
- Abmessungen des Schiffes (insbesondere Schiffsbreite)
- Platzart (Bojen-, Steg-, Hafen- oder Trockenplätze)
- Flexibilität der Kundschaft (Präferenz für eine bestimmte Anlage verlängert die Wartedauer)
Ändern der Gesuchsdaten
Sie können Ihre Gesuchsdaten jederzeit, ohne Auswirkung auf bereits gesammelte Wartejahre, mittels schriftlicher Mitteilung an die Hafenverwaltung ändern (Schiffsart, Schiffsmasse, Gebiet/Präferenzen).
Gewerbliche Nutzung
Gesuche für eine gewerbliche Nutzung werden in einer separaten Warteliste aufgeführt.
Platzabtausch
Ein Gesuch für einen anderen Platz auf dem Gebiet der Stadt Zürich wird gleich wie eine Neuanmeldung auf der Warteliste behandelt (Frist beginnt neu).

Die Warteliste können nur Personen abfragen, welche bei der Stadt Zürich online ein «Mein Konto» eröffnet haben. Es werden die letzten fünf Standplatzzuteilungen der abgefragten Schiffsbreite aufgeführt. Die Angaben zur Vergabe der Schiffstandplätze sind rein indikativ und sollen eine Selbsteinschätzung der mutmasslichen Wartedauer ermöglichen. Daraus kann kein Rechtsanspruch für die Vergabe eines Platzes abgeleitet werden.
Folgende Besonderheiten (nicht abschliessende Aufzählung) können bewirken, dass – bei gleicher Grösse – eine Person mit kürzerer Wartezeit vorher einen Platz zugeteilt bekommen hat:
- gewünschte Einschränkungen (z. B. keinen Bojenplatz, Platz nur im Hafen X)
- Änderungen der Massangaben (z. B. Verkleinern der Masse) während der Wartezeit oder Ändern des Schiffstyps (z. B. Segelschiff zu Motorschiff)
- der vorläufige Verzicht auf einen Platz, wenn die Person an der Reihe ist (z. B. Wartende*r möchte erst in X Jahren wieder angefragt werden)
Stundenweises, gebührenfreies Stillliegen eines Schiffes auf dem Gebiet der Stadt Zürich ist in den dafür vorgesehenen Bereichen in Hafen- und Steganlagen möglich. Die Informationen zu diesen Bereichen finden Sie auf der folgenden Seite:
Jedes Jahr ab September bis Februar des Folgejahres kann das Formular für die verbindliche Anmeldung eines saisonalen Winterlagerplatzes ausgedruckt oder am Schalter der Hafenverwaltung bezogen werden.
Die Lagerplätze werden in beschränkter Anzahl für eine pauschale Gebühr und eine befristete Lagerdauer für Schiffe zur Verfügung stehen.
Wichtig: Am Standort Mythenquai ist die Lagerung eines Segelschiffes nur mit gelegtem Mast erlaubt. Der gelegte Mast muss sich zwingend auf dem Schiff befinden und darf keine Gefahr oder Behinderung für Personen oder Fahrzeuge sein.
Gültig werden nur vollständig ausgefüllte sowie mit Ort, Datum und handgeschriebener Unterschrift eingereichte Originalformulare sein. Die Anmeldungen werden nach Datum des Eingangs berücksichtigt.
Krananlage Mythenquai 5 Tonnen
Diese Krananlage bietet unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Selbstbedienung. Die Reinigung der Schiffe ist nur mit Wasser, Eimer und Schlauch (normaler Wasserdruck) zugelassen. Die Benützung von Hochdruckreinigern und Reinigungsmittel jeglicher Art ist hier verboten.
Regime seit 2020 für den Kran Mythenquai, bitte beachten:
Mit dem Neubau der Wache Wasserschutzpolizei gilt ein neuer Ablauf für die Nutzung des Krans Mythenquai:
Krananlage / Takelmast im Hafen Wollishofen
Stämpfli Racing Boats AG hat vollumfänglich die Verantwortung, Disponierung und Bedienung der Krananlage Wollishofen.
Krananlage / Takelmast Tiefenbrunnen
Auf der Anlage Tiefenbrunnen bei der Wasserschutzpolizei, Dienstgebäude Tiefenbrunnen befinden sich ein 20 Tonnen Travelerkran und Takelmast.
Die Wasserschutzpolizei besitzt mit diesem fahrbaren Kran (PH 20 der Fa. Roodberg/NL) ein modernes, leistungsfähiges und bewegliches Gerät mit einer Tragkraft von bis zu 20 Tonnen. Diese Dienstleistung (Kran sowie Takelmast) steht allen Schiffseigner*innen auf Voranmeldung von Montag bis Freitag (an Werktagen) an der Bellerivestrasse 260, Zürich Tiefenbrunnen, zur Verfügung.
Krangebühren
Aus Gründen der Sicherheit bzw. um Defekte an der Anlage zu verhindern (Frostschäden), wird die Anlage über den Winter abgeschaltet.
Die meisten Anlagen sind mit Wasser- und Stromanschlüssen auf den Stegen ausgerüstet. Der massvolle Bezug ist in der Standplatzgebühr eingerechnet. Ein Anschluss an das Stromnetz ist jedoch nur während der Anwesenheit des Schiffshalters zulässig. Permanente Stromanschlüsse werden entfernt.
Für kleinere Schiffe, die vom Trailer aus eingewassert werden, stehen Slipanlagen in den Häfen Wollishofen und Tiefenbrunnen zur Verfügung. Leere Trailer können jedoch nur in Wollishofen an der speziell bezeichneten Örtlichkeit abgestellt werden. Es dürfen keine Trailer in den Zufahrten zu den Sliprampen deponiert werden, damit diese für die übrigen Benützer*innen frei bleiben.
Die Hafenverwaltung ist mit der Verwaltung der vier Bootsvermietungen Enge, Limmat, Utoquai und Seefeldquai betraut. Ein regelmässiger Austausch zwischen den Pächtern und der Hafenverwaltung sorgt für die bestmögliche Betreuung. Die 165 Bojen- sowie 74 Stegplätze werden durch die Hafenverwaltung zugewiesen.
Neuzuteilungen von frei werdenden Standplätzen erfolgen nach der städtischen Warteliste.