Gewalt von jungen Menschen hat viele Gesichter. Diese reichen von Mobbing, Schlägereien, Drohungen, sexueller Belästigung bis hin zu Überfällen oder körperlicher Gewalt mit schweren Folgen.
Der Gebrauch von digitalen Kanälen und Social Media hat zu neuen oder verstärkten Formen psychischer Gewalt geführt. Dies führt auch zu neuen Opfern, deren Leiden erkannt und die geschützt und unterstützt werden müssen. Dasselbe gilt für den schnellen Zugang zu verbotenen und verstörenden Inhalten über das Internet.
Gewalt von und gegen Jugendliche und Kinder muss nicht hingenommen werden. Der Jugenddienst der Stadtpolizei Zürich ist bei solchen Vorfällen die richtige Anlaufstelle und übernimmt die Bearbeitung des Vorfalls. Je nach Delikt werden auch der Kinderschutz oder weitere Dienststellen aktiv.
Wählen Sie im Notfall die Nummer 117 oder wenden sich an den nächsten Polizeiposten.
Für Frauen, für Kinder und Jugendliche, für Männer und LGBTIplus Personen sowie Angehörige und Nahestehende der erwähnten Opfer:
Opferberatung Zürich
Für Männer, Frauen, Jugendliche und Kinder
044 299 40 50
www.obzh.ch
Kinderschutzgruppe und Opferberatungsstelle des Kinderspitals Zürich
044 266 76 46
www.kinderschutzgruppe.ch
Beratungsstelle KOKON
Opferhilfe und Krisenberatung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
044 545 45 40
www.kokon-zh.ch
Je früher Kinder und Jugendliche, zu Hause, in der Schule oder im Rahmen ihres Freizeitprogramms durch die Eltern, die Lehr- und Betreuungspersonen für das Thema Gewalt, gesellschaftliche Regeln und Normen sowie den gegenseitigen Respekt sensibilisiert werden, umso eher kann der Anwendung von Gewalt vorgebeugt werden. Auch Massnahmen zur Verbesserung im Wohnumfeld, dem Quartier sowie die Förderung des Berufseinstiegs und der Integration sind wichtig, damit Jugendliche nicht zu Opfern oder Täter*innen werden.
Die Fachstelle für Gewaltprävention des Schul- und Sportdepartements ist eine wichtige Anlaufstelle in Krisensituationen im Zusammenhang mit Gewalt an den Schulen. Sie richtet sich vor allem an Lehrpersonen und andere Fachpersonen im schulischen Umfeld. Bei Krisen bietet die Fachstelle Beratung und Unterstützung an.
Die Schulinstruktion der Stadtpolizei Zürich begleitet die Kinder mit dem Kriminalpräventionsunterricht in strafrechtlichen Themen. Grundlegende Fragen des Respekts wie auch der sichere und gefahrlose Umgang mit den digitalen Medien sind wichtige Punkte. Die Kinder und Jugendlichen sollen vor Missbrauch wie Mobbing und Sexting geschützt werden. Mit je zwei Modulen in der Primarschule und Oberstufe werden diese Themen vermittelt.
Selbstbewusste Kinder sind sicherer. Es braucht aber auch den gegenseitigen Respekt und Regeln, um sicher zusammenleben zu können. Ab dem 10. Lebensjahr sind Kinder strafmündig. Sie sollen die wichtigen sozialen Regeln für ein sicheres Zusammenleben anwenden können.
Inhalt
- Es braucht Respekt und Regeln, um sicher zusammenleben zu können.
- Das Jugendstrafrecht – Wer Regeln nicht einhält, wird zur Rechenschaft gezogen.
- Mein und Dein – Respekt gegenüber dem Eigentum anderer.
- Gewalt gegen Personen
Internet, Computer und Smartphone gehören zum täglichen Leben der Jugendlichen. Der Umgang mit digitalen Medien ist jedoch oftmals mit Risiken verbunden, die nicht alle auf den ersten Blick erkennbar sind.
Inhalt
- Chancen und Gefahren
- Was ist erlaubt, was verboten
- Verhaltenstipps
Das Smartphone hat bei Jugendlichen einen hohen Stellenwert. Sie tauschen beispielsweise Fotos, Videos und Kommentare untereinander aus, ohne sicher zu sein, ob die Inhalte auch legal sind.
Inhalt
- Regeln und Vorschriften mit digitalen Medien
- Grenzverletzendes Verhalten von Jugendlichen
- Strafrechtliche Folgen (Jugendstrafrecht)
- Entwickeln von Handlungskompetenzen mit Fallbeispielen zu Gewalt, Pornografie und Mobbing.
Miniflyer der Schweizerischen Kriminalprävention My little little Safebook
Das Aufgabenfeld der Polizei ist vielseitig und wird durch gesetzliche Grundlagen bestimmt. Wie verläuft eine Kontrolle und was kann ich zu deren Gelingen beitragen? Durch den Unterricht sollen Unsicherheiten und Vorurteile gegenüber der Polizei abgebaut und gegenseitiges Verständnis gefördert werden.
Inhalt
- Begegnung mit der Polizei.
- Eine Polizei für verschiedene Aufgaben.
- Die Polizeikontrolle.
- Warum entstehen Probleme bei Kontrollen?
- Identität, Ausweispflicht.
- Was darf die Polizei?
- Wie muss sich die Polizei verhalten?
- Was ist wichtig bei einer Polizeikontrolle?
- Wie musst du dich verhalten?
Für Jugendliche gelten grundsätzlich dieselben Regeln und Verbote wie für Erwachsene. Macht sich ein Jugendlicher bis 18 Jahre strafbar, so wird er aber nach dem Jugendstrafrecht beurteilt, das stark auf die Sozialisierung der/des Täter*in ausgerichtet ist – und nicht nur auf Bestrafung.
Dieser, den tatsächlichen Bedürfnissen der jugendlichen Täter*innen ausgerichtete Umgang der Behörden mit Jugendkriminalität sollte umso mehr Anlass sein, durch Meldung bei Schulen, Polizei und Beratungsstellen eine physische und/oder psychische Gewaltsituation zu verbessern.
Gewisse Deliktstypen und Themen treten bei Jugendlichen Im Kontext ihrer Bezugsgruppen, gerade im digitalen Umfeld häufiger auf oder werden stärker thematisiert:
Sex ist für Kinder und Jugendliche ein ebenso zentrales wie sensibles Thema. Sie müssen den Unterschied zwischen Sex und Liebe sowie zwischen Sex und Pornografie lernen. Schon mit wenigen Mausklicks können sie im Internet an pornografisches Material gelangen. Obwohl das Gesetz pornografische Inhalte erst ab 16 Jahren erlaubt, gibt es bis heute kein effektives Mittel, den Zugang zu kontrollieren.
Grundsätzlich sind in der Schweiz der freiwillige Konsum und Besitz von erlaubter Pornografie zulässig. Es ist jedoch verboten, Personen unter 16 Jahren pornografisches Material in Schrift, Ton, Bild oder als Gegenstand zu zeigen, anzubieten sowie zugänglich zu machen. Das gilt nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Minderjährige, die Jugendlichen oder Kindern unter 16 Jahren pornografisches Material schicken, es ihnen zeigen oder zur Verfügung stellen. Damit können sich also auch selbst Kinder ab 10 Jahren strafbar machen. Werden solche Verhaltensweisen festgestellt, steht aber selbstverständlich die Aufklärung und Prävention im Vordergrund einer Reaktion darauf.
Sexting bezeichnet das digitale Austauschen von erotischem Bildmaterial oder Texten unter Jugendlichen. Da die Weiterleitung aller einmal versendeten Aufnahmen nicht mehr kontrolliert werden kann, besteht immer die Gefahr, dass die Bilder missbraucht und auch für Mobbing verwendet werden können. Auch aus rechtlicher Sicht kann bereits das Aufnehmen, eines Fotos oder Videos strafbar sein, wenn die Darstellung einen sexuellen Kontext hat und die Dargestellten unter 18 Jahre alt sind. Konsum, Vertrieb Herunterladen, Besitz und Weiterleitung von sexuellen Darstellungen mit Kindern oder realer Gewalt sind denn auch absolut verboten.
Mehr zum Thema Pornografie erfahren Sie auf der Seite der Schweizerischen Kriminalprävention.
Unter Cybermobbing oder auch Internet-Mobbing, Cyberbullying und E-Mobbing genannt, versteht man das Belästigen, Bedrängen, Verleumden oder Blossstellen von anderen Menschen über digitale Medien. Dabei werden Texte, Bilder oder Videos verbreitet, welche die betroffenen Personen demütigen, beschämen oder schikanieren. Der Ursprung von solchen Konflikten liegt häufig in der realen Welt.
Bei Cybermobbing können folgende strafbaren Handlungen begangen werden.
- Verbreiten von schädigenden, abwertenden, beschämenden oder gefälschten Fotos oder Videos.
- Veröffentlichen falscher Informationen und Gerüchten sowie Belästigungen, Bedrohungen und Erpressungen.
- Anlegen eines falschen Profils (Fake-Profil) durch unbefugtes Beschaffen von Personendaten.
Mehr zum Thema Cybermobbing erfahren Sie auf der Seite der Schweizerischen Kriminalprävention.
Es ist verboten, Ton- und Bildaufnahmen, die grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen und Tiere zeigen und dabei die Würde des Menschen verletzen, zu produzieren, zu beschaffen, zu besitzen oder anderen zugänglich zu machen.
Der Besitz und das Tragen von Waffen ist nur unter strengen Bedingungen erlaubt.
Gebrauchsgegenstände und Sportgeräte, wie Schraubenzieher, Teppichmesser, Küchenmesser, Golfschläger und Baseballschläger sind unter gewissen Umständen gefährliche Gegenstände und können, wenn sie missbräuchlich getragen werden, von der Polizei beschlagnahmt und eingezogen werden.
Mehr zum Thema Waffen erfahren Sie auf der Seite der Schweizerischen Kriminalprävention.
Rassistische und extremistische Darstellungen sowie das Aufrufen zu Hass oder Diskriminierung gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung.
Wenn Sie im Internet auf verbotene Darstellungen, Angebote oder Aufrufe stossen, so können Sie diese beim nächsten Polizeiposten oder der Staatsanwaltschaft melden.
Mehr zum Thema Hatespeech / Hatecrime erfahren Sie in der Broschüre der Schweizerischen Kriminalprävention.