
Jugendgewalt hat viele Gesichter. Sie reichen von Mobbing, Schlägereien, Drohungen, sexueller Belästigung bis hin zu Überfällen oder körperlicher Gewalt mit schwerwiegenden Folgen.
Die Nutzung digitaler Kanälen und sozialer Medien hat zu neuen oder verstärkten Formen psychischer Gewalt geführt. Dies führt auch zu neuen Opfern, deren Leiden anerkannt und die geschützt und unterstützt werden müssen. Gleiches gilt für den schnellen Zugang zu verbotenen und verstörenden Inhalten über das Internet.
Gewalt von und gegen Jugendliche und Kinder darf nicht hingenommen werden. Der Jugenddienst der Stadtpolizei Zürich ist bei solchen Vorfällen die richtige Anlaufstelle und kümmert sich um die Aufarbeitung. Je nach Delikt werden auch der Kinderschutz oder andere Stellen eingeschaltet.
Im Notfall wählen Sie die Nummer 117 oder wenden Sie sich an den nächsten Polizeiposten.
Für Frauen, für Kinder und Jugendliche, für Männer und LGBTIplus Personen sowie Angehörige und Nahestehende der erwähnten Opfer:
Opferberatung Zürich
Für Männer, Frauen, Jugendliche und Kinder
044 299 40 50
www.obzh.ch
Kinderschutzgruppe und Opferberatungsstelle des Kinderspitals Zürich
044 266 76 46
www.kinderschutzgruppe.ch
Beratungsstelle KOKON
Opferhilfe und Krisenberatung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
044 545 45 40
www.kokon-zh.ch
Je früher Kinder und Jugendliche durch Eltern, Lehr- und Betreuungspersonen zu Hause, in der Schule oder in der Freizeit für das Thema Gewalt, für gesellschaftliche Regeln und Normen sowie für einen respektvollen Umgang miteinander sensibilisiert werden, desto besser kann Gewalt vorgebeugt werden. Auch Massnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, des Quartiers sowie die Förderung des Berufseinstiegs und der Integration sind wichtig, damit Jugendliche nicht zu Opfern oder Täter*innen werden.
Die Fachstelle für Gewaltprävention des Schul- und Sportdepartements ist eine wichtige Anlaufstelle in Krisensituationen im Zusammenhang mit Gewalt an den Schulen. Sie richtet sich in erster Linie an Lehrpersonen und andere Fachpersonen im schulischen Umfeld. In Krisensituationen bietet die Fachstelle Beratung und Unterstützung an.
Die Schulinstruktion der Stadtpolizei Zürich begleitet die Kinder mit dem Kriminalpräventionsunterricht zu strafrechtlichen Themen. Grundlegende Fragen des Respekts sowie der sichere und gefahrlose Umgang mit den digitalen Medien sind wichtige Themen. Kinder und Jugendliche sollen vor Missbrauch wie Mobbing und Sexting geschützt werden. Mit je zwei Modulen in der Primarschule und Oberstufe werden diese Themen vermittelt.
Selbstbewusste Kinder sind sicherer. Für ein sicheres Zusammenleben braucht es aber auch gegenseitigen Respekt und Regeln. Ab dem Alter von 10 Jahren sind Kinder strafmündig. Sie sollen wichtige soziale Regeln für ein sicheres Zusammenleben anwenden können.
Inhalt
- Respekt und Regeln für ein sicheres Zusammenleben.
- Das Jugendstrafrecht – Wer sich nicht an Regeln hält, wird zur Verantwortung gezogen.
- Mein und Dein – Respekt vor dem Eigentum anderer.
- Gewalt gegen Menschen
Internet, Computer und Smartphone sind aus dem Alltag von Jugendlichen nicht mehr wegzudenken. Der Umgang mit digitalen Medien birgt jedoch oft Risiken, die nicht alle auf den ersten Blick erkennbar sind.
Inhalt
- Chancen und Gefahren
- Erlaubtes und Verbotenes
- Verhaltenstipps
Das Smartphone hat bei Jugendlichen einen hohen Stellenwert. Sie tauschen beispielsweise Fotos, Videos und Kommentare untereinander aus, ohne sicher zu sein, ob die Inhalte legal sind.
Inhalt
- Regeln und Vorschriften mit digitalen Medien
- Grenzverletzendes Verhalten von Jugendlichen
- Strafrechtliche Konsequenzen (Jugendstrafrecht)
- Handlungskompetenzen entwickeln mit Fallbeispielen zu Gewalt, Pornografie und Mobbing.
Miniflyer der Schweizerischen Kriminalprävention My little little Safebook
Die Aufgaben der Polizei sind vielfältig und durch gesetzliche Grundlagen geregelt. Wie läuft eine Kontrolle ab und was kann ich zum Gelingen beitragen? Durch den Unterricht sollen Unsicherheiten und Vorurteile gegenüber der Polizei abgebaut und gegenseitiges Verständnis gefördert werden.
Inhalt
- Begegnung mit der Polizei.
- Eine Polizei für unterschiedliche Aufgaben.
- Die Polizeikontrolle.
- Warum gibt es Probleme bei Kontrollen?
- Identität, Ausweispflicht.
- Was darf die Polizei?
- Wie muss die Polizei tun?
- Worauf kommt es bei einer Polizeikontrolle an?
- Wie muss man sich verhalten?
Für Jugendliche gelten grundsätzlich die gleichen Regeln und Verbote wie für Erwachsene. Macht sich eine Person unter 18 Jahren strafbar, wird sie jedoch nach dem Jugendstrafrecht beurteilt, das stark auf die Sozialisierung - und nicht nur auf die Bestrafung - ausgerichtet ist.
Dieser an den tatsächlichen Bedürfnissen der jugendlichen Täter*innen orientierte Umgang der Behörden mit Jugendkriminalität sollte umso mehr Anlass sein, eine physische und/oder psychische Gewaltsituation durch Meldung an Schulen, Polizei und Beratungsstellen zu verbessern.
Bestimmte Deliktsarten und Themen treten bei Jugendlichen im Kontext ihrer Bezugsgruppen, insbesondere im digitalen Umfeld, häufiger auf oder werden stärker thematisiert:
Sexualität ist für Kinder und Jugendliche ein zentrales und sensibles Thema. Sie müssen lernen, zwischen Sex und Liebe sowie zwischen Sex und Pornografie zu unterscheiden. Nur wenige Klicks genügen, um im Internet an pornografisches Material zu gelangen. Obwohl das Gesetz pornografische Inhalte erst ab 16 Jahren zulässt, gibt es bis heute keine wirksamen Mittel, um den Zugang zu kontrollieren.
Grundsätzlich sind in der Schweiz der freiwillige Konsum und Besitz von erlaubter Pornografie zulässig. Es ist jedoch verboten, Personen unter 16 Jahren pornografisches Material in Schrift, Ton, Bild oder als Gegenstand zu zeigen, anzubieten sowie zugänglich zu machen. Dies gilt nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Minderjährige, die Jugendlichen oder Kindern unter 16 Jahren pornografisches Material zusenden, zeigen oder zugänglich machen. Damit können sich auch Kinder ab 10 Jahren strafbar machen. Werden solche Verhaltensweisen festgestellt, stehen natürlich Aufklärung und Prävention im Vordergrund einer Reaktion.
Sexting bezeichnet den digitalen Austauschen von erotischen Bildern oder Texten unter Jugendlichen. Da die Weiterleitung aller einmal verschickter Aufnahmen nicht mehr kontrolliert werden kann, besteht immer die Gefahr, dass die Bilder missbraucht und auch für Mobbing verwendet werden. Auch aus rechtlicher Sicht kann bereits das Aufnehmen eines Fotos oder Videos strafbar sein, wenn die Darstellung einen sexuellen Kontext hat und die dargestellten Personen unter 18 Jahre alt sind. Der Konsum, die Verbreitung, das Herunterladen, der Besitz und die Weitergabe von sexuellen Darstellungen mit Kindern oder realer Gewalt sind daher absolut verboten.
Weitere Informationen zum Thema Pornografie finden Sie auf der Seite der Schweizerischen Kriminalprävention.
Unter Cybermobbing, auch Internet-Mobbing, Cyberbullying oder E-Mobbing genannt, versteht man das Belästigen, Bedrängen, Verleumden oder Blossstellen anderer Personen über digitale Medien. Dabei werden Texte, Bilder oder Videos verbreitet, die die betroffenen Personen demütigen, beschämen oder schikanieren. Der Ursprung solcher Konflikte liegt oft in der realen Welt.
Folgende strafbare Handlungen können beim Cybermobbing begangen werden.
- Verbreiten von schädigenden, herabsetzenden, demütigenden oder gefälschten Fotos oder Videos.
- Verbreitung falscher Informationen und Gerüchte sowie Belästigung, Bedrohung und Erpressung.
- Erstellen eines falschen Profils (Fake-Profil) durch unerlaubtes Beschaffen von persönlichen Daten..
Weitere Informationen zum Thema Cybermobbing erfahren Sie auf der Webseite der Schweizerischen Kriminalprävention.
Es ist verboten, Ton- und Bildaufnahmen herzustellen, sich zu verschaffen, zu besitzen oder anderen zugänglich zu machen, die grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere zeigen und dadurch die Menschenwürde verletzen.
Der Besitz und das Tragen von Waffen ist nur unter strengen Auflagen erlaubt.
Gebrauchsgegenstände und Sportgeräte, wie Schraubenzieher, Teppichmesser, Küchenmesser, Golf- und Baseballschläger sind unter Umständen gefährliche Gegenstände und können, wenn sie missbräuchlich verwendet werden, von der Polizei beschlagnahmt und eingezogen werden.
Weitere Informationen zum Thema Waffen erfahren Sie auf der Seite der Schweizerischen Kriminalprävention.
Rassistische und extremistische Darstellungen sowie Aufrufe zum Hass oder zur Diskriminierung einer Person oder Personengruppe aufgrund ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung.
Wenn Sie im Internet auf verbotene Darstellungen, Angebote oder Aufrufe stossen, können Sie diese beim nächsten Polizeiposten oder der Staatsanwaltschaft melden.
Mehr zum Thema Hatespeech / Hatecrime erfahren Sie in der Broschüre der Schweizerischen Kriminalprävention.