Der regionale Richtplan bestimmt, in welchen Gebieten und auf welche Weise die Stadt in Bezug auf Siedlung, Landschaft, Verkehr, Versorgung und Entsorgung wachsen soll. Er berücksichtigt den übergeordneten kantonalen Richtplan sowie die nachgelagerten Planungsstufen auf kommunaler Ebene. Der regionale Richtplan ist eine Gesamtschau der künftigen Ordnung in der Stadt Zürich und er bildet einen Orientierungsrahmen für die Koordination der raumwirksamen Tätigkeiten.
Er legt relevante räumliche Strategien behördenverbindlich fest. Im regionalen Richtplan werden die Rahmenbedingungen für die nachgelagerte kommunale Planungsstufe, den kommunalen Richtplan, definiert.
Bereits im regionalen Richtplan lässt sich grob ablesen, wo künftig weiter verdichtet werden kann, er ist aber weder parzellenscharf noch grundeigentümerverbindlich. Der kommunale Richtplan konkretisiert und präzisiert die Festlegungen aus dem regionalen Richtplan.
- Gesamtkoordination: Amt für Städtebau
- Siedlung: Amt für Städtebau
- Landschaft: Grün Stadt Zürich
- Verkehr: Tiefbauamt Zürich in Zusammenarbeit mit vbz und Dienstabteilung Verkehr
- Versorgung & Entsorgung: Departement der Industriellen Betriebe (ewz, Wasserversorgung, Erdgas) und Tiefbau- und Entsorgungsdepartement (ERZ)
- Inhaltliche Mitarbeit: Stadtentwicklung Zürich, Umwelt- und Gesundheitsschutz