Der Gemeinderat hat am 25. September 2024 beschlossen:
- Der Zonenplan Mst. 1:5000 wird gemäss Beilage 1 geändert.
- Der Ergänzungsplan Waldabstandslinien Mst. 1:1000 wird gemäss
Beilage 2 ergänzt. - Der Stadtrat wird ermächtigt, Änderungen an der Festsetzung in eigener Zuständigkeit vorzunehmen, sofern sich diese als Folge von Rechtsmittelentscheiden oder im Genehmigungsverfahren als notwendig erweisen. Solche Beschlüsse sind im Städtischen Amtsblatt und im Amtsblatt des Kantons Zürichs sowie in der Amtlichen Sammlung zu veröffentlichen.
- Der Stadtrat setzt die Änderungen gemäss Ziffern 1 und 2 nach Genehmigung durch die zuständige Direktion in Kraft.
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 10. März 2025 verfügt:
Die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung «Werkhof Bederstrasse», welche das Parlament der Stadt Zürich mit Beschluss vom 20. März 2024 festgesetzt hat, wird genehmigt.
Die Unterlagen können während 30 Tagen im Amt für Städtebau, Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, 2. Stock, während der Büroöffnungszeiten von 8:00 bis 16:30 Uhr oder im Internet unter www.stadt-zuerich.ch/hochbau eingesehen werden.
Gegen den Festsetzungsbeschluss des Gemeinderats sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Zürich, 26. März 2025
Hochbaudepartement der Stadt Zürich
8021 Zürich